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Angefragter Suchbegriff: FlÀche

Es wurden 19 Suchergebnisse gefunden:

Auch wenn in einer Betriebskostenabrechnung verschiedene GesamtFlĂ€chen fĂŒr die Abrechnung der Kosten als Verteilungsmaßstab herangezogen werden, so ist eine nĂ€here ErlĂ€uterung zu den FlĂ€chen nicht erforderlich, so der

In grĂ¶ĂŸeren oder mehrteiligen Wohnanlagen ist die Abrechnung der Betriebskosten oft kompliziert. Da aus den eingestellten Gesamtkosten, meist ĂŒber die GrĂ¶ĂŸe der GrundflĂ€chen, die Kosten der einzelnen Wohnungen errechnet werden, ist es

Wenn es darauf ankommt, z.B. wegen einer Mieterhöhung:  Mieterhöhung - die tatsĂ€chliche WohnflĂ€che, GrĂ¶ĂŸe ist maßgeblich   oder weil die Wohnung deutlich kleiner ist, als im Mietvertrag steht, eine Mietsenkung durchgesetzt werden soll:

Verlangt der Vermieter nach einer Modernisierung eine Mieterhöhung, dann sollte die in der MieterhöhungserklĂ€rung angesetzte WohnflĂ€che, die WohnungsgrĂ¶ĂŸe ĂŒberprĂŒft werden, denn es kommt auf die tatsĂ€chlich vorhandene WohnflĂ€che an. Möglich

Die Heizkosten der Mietwohnung können nach der WohnFlĂ€che oder nach der beheizten FlĂ€che auf die Mieter verteilt werden - dies geht aus der Heizkostenabrechnung der Wohnung hervor. Was regelt die Heizkostenverordnung fĂŒr die Abrechnung der

Meist wird fĂŒr die Umlegung und Abrechnung von Betriebskosten fĂŒr eine Mietwohnung in der Betriebskostenabrechnung die WohnflĂ€che der Wohnung zu Grunde gelegt - diese kann falsch sein und es gilt, dass die tatsĂ€chliche WohnflĂ€che der Wohnung

In grĂ¶ĂŸeren oder mehrteiligen Wohnanlagen ist die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten oft kompliziert. Ausweis der Gesamtkosten der Heiz- und Warmwasserkosten in der Heizkostenabrechnung Da aus den eingestellten Gesamtkosten, meist ĂŒber

Balkone und Terrassen werden nicht beheizt, auch Warmwasser wird dort nicht verbraucht. Können diese flĂ€chen in der Heizkostenabrechnung berĂŒcksichtigt, angesetzt werden? Die BalkonflĂ€che, die Terrasse ist in der

Es ist durchaus hĂ€ufiger, dass Vermieter in Betriebskostenabrechnungen fĂŒr eine Wohnung eine andere flĂ€che angeben, als im Mietvertrag fĂŒr die Wohnung vereinbart ist. Falsche WohnflĂ€che in der Betriebskostenabrechnung der Wohnung z.B.

Ist Ihre Mietwohnung kleiner, als im Mietvertrag steht, dann können Sie Anspruch auf eine RĂŒckforderung von zu hoher Miete fĂŒr Ihre geleisteten Mietzahlungen haben. Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung mindestens 10 % kleiner ist, als

Weicht die tatsĂ€chliche WohnungsgrĂ¶ĂŸe, die WohnflĂ€che mehr als 10 % ab von der im Vertrag oder spĂ€ter vom Vermieter angegebenen WohnungsgrĂ¶ĂŸe, kann darin eine Störung der GeschĂ€ftsgrundlage liegen. In vielen MietvertrĂ€gen ist vom

Bei der PrĂŒfung der Voraussetzungen fĂŒr den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins wird auch die zulĂ€ssige WohnungsgrĂ¶ĂŸe ermittelt. Die zulĂ€ssige WohnungsgrĂ¶ĂŸe richtet sich oft nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen, die zusammen leben

Wenn die FlĂ€che der Wohnung falsch ist, dann hat dies Auswirkungen auf die vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten, aber auch auf die Miethöhe. FlĂ€chenabweichung - Umlage Betriebskosten nach FlĂ€che, Abrechnung nach WohnungsgrĂ¶ĂŸe NĂ€here

Die vom Vermieter verlangte Miete fĂŒr die Wohnung kann zu hoch sein, weil die WohnFlĂ€che der Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Falsche WohnFlĂ€che fĂŒr Mietwohnung im Mietvertrag - Miete senken, weil die FlĂ€che kleiner ist  -

Wenn die WohnflÀche einer Wohnung viel geringer ist als im Mietvertrag angegeben, kann sich das auch auf die Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung auswirken. Die WohnflÀche der Wohnung ist meist im Mietvertrag angegeben. Nicht

GrundsÀtzlich kann der Vermieter die Miete verlangen, die zuletzt vereinbart oder durch Mieterhöhung erreicht worden ist. Auch wenn z.B. wÀhrend Ihrer Mietzeit die Mieten in der Umgebung fallen sollten, muss der Vermieter die Miete

Vermieter meinen manchmal, dass eine im Mietvertrag zu hoch angesetzte FlĂ€chenangabe fĂŒr eine möblierte Wohnung unerheblich ist, auch wenn die WohnFlĂ€che mehr als 10 Prozent von der tatsĂ€chlichen FlĂ€che, GrĂ¶ĂŸe der Wohnung abweicht.  Auch bei

Wird eine Wohnung mit Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten vermietet, dann gibt es meist keine Festlegung im Mietvertrag, wie diese flĂ€chen zu bemessen, bei der WohnflĂ€che der Wohnung zu berĂŒcksichtigen sind. Klar ist, dass solche

Streitigkeiten ĂŒber die GrĂ¶ĂŸe einer Wohnung sind hĂ€ufig, da die WohnflĂ€che fĂŒr Mieterhöhungen, fĂŒr Betriebskostenabrechnungen und auch hinsichtlich der Frage, ob wegen einer falschen WohnflĂ€che Miete zurĂŒckgefordert werden kann,