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Angefragter Suchbegriff: Kündigungsform

Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:

Eine Kündigung des Untermietvertrages per E-Mail (eMail) ist nicht ausreichend und nicht wirksam, weil die notwendige Schriftform für die Kündigung des Untermietvertrages nicht erfüllt ist, eine E-Mail nicht Ihre persönliche Unterschrift trägt. Hinweis Haben Sie

Wie bei jedem Mietvertrag ist auch die Kündigung eines Untermietvertrages gesetzlich vorgeschrieben ( § 568 BGB ), bedarf der Schriftform   Schriftliche Kündigung des Untermietvertrages In dem Brief sollten ausdrücklich die Worte "Kündigung"

Es ist ein häufiger Irrtum, dass man einen Untermietvertrag per FAX kündigen kann.  Das gilt für den Untermieter, natürlich auch für den "Untervermieter", also den Hauptmieter der Wohnung. Kündigung eines Untermietvertrags der Mietwohnung per