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Angefragter Suchbegriff: Rückbauverpflichtung

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Rückbaupflicht Einbauten, Umbauten bei DDR-Mietverträgen Ist ein Mietvertrag vor dem 3. Oktober 1990 im Gebiet der ehemaligen DDR geschlossen worden , besteht möglicherweise keine Rückbaupflicht für Umbauten oder Einbauten, die der Mieter vorgenommen hat. Hinweis Das Zivilgesetzbuch der DDR sah vor,

Wenn Sie als Mieter selbst Ihre Wohnung modernisieren, Umbauarbeiten durchführen wollen, um Ihre Wohnung praktischer oder bequemer zu gestalten, brauchen Sie dafür die Zustimmung Ihres Vermieters, wenn diese Arbeiten mit Eingriffen in die