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Angefragter Suchbegriff: Türspion

Es wurden 4 Suchergebnisse gefunden:

Türspion ohne Erlaubnis des Vermieters eingebaut - Urteil Wollen Mieter in ihre Wohnungstür einen Türspion einbauen, dann muss der Vermieter dies in aller Regel erlauben. Nur wenn ganz besondere Gründe (z.B. eine sehr hochwertige alte Tür) gegen einen Einbau sprechen könnten, könnte ein Vermieter

Es gehört zur üblichen und zulässigen Nutzung der Wohnung, dass Mieter Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor Einbrechern durchführen, z.B. ein Sicherheitsschloss in die Wohnungstür einbauen. Einbruchschutz - Tür, Fenster der Mietwohnung

Seit März 2017 gibt es - auch für Mieter - staatliche Förderung für Maßnahmen, die den Einbruch in die Wohnung erschweren.  Das betrifft z.B. neue Schlösser an der Wohnungstür Schlösser an den Fenstern Türspion Alarmanlage KfW -

Mieter müssen den Vermieter für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung um Erlaubnis fragen.  Der Vermieter will den behindertengerechten Umbau der Wohnung nicht genehmigen Der Vermieter muss in der Regel Maßnahmen für barrierefreies