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Angefragter Suchbegriff: baumfällung

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Wurden die Kosten für die Gartenpflege insgesamt wirksam durch eine Individualvereinbarung auf den Mieter übertragen (in der Regel nur beim Einfamilienhaus), dann kann der Vermieter Baumfällkosten nicht als Betriebskosten als Kosten der

Die Kosten einer Baumfällung können für Mieter einer Wohnung zu zahlende Betriebskosten sein. Für eine für Mieter bestehende Zahlungspflicht ist immer die mietvertragliche Vereinbarung zur Zahlung von (kalten) Betriebskosten die

Ist Mietern die Nutzung des Gartens des Vermieters gestattet, der Garten sogar vom Vermieter an seine Mieter vermietet, dann führt das nicht dazu, dass man als Mieter einfach einen Baum des Vermieters fällen darf. , ist nicht zu empfehlen. Als Mieter einen Baum

Kosten für das Fällen eines Baumes muss der Vermieter selbst tragen, er kann sie nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Der Vermieter muss die Kosten tragen, die für die Instandhaltung und Instandsetzung LINK der Wohnung, des

Baumschnitt, Beschneiden Bäume als Betriebskosten der Gartenpflege Kosten für den Baumschnitt als Kosten der Gartenpflege können als Betriebskosten auf Mieter umlegbar sein, wenn die Umlage der Betriebskosten für die Wohnung vereinbart ist. Für die mögliche Kostenumlage des Beschneidens von Bäumen

Ob das Ausschneiden von Totholz (gelegentlich auch als Ausasten bezeichnet) unter die vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten der Gartenpflege fällt, wenn die Übernahme der Betriebskosten  vereinbart ist, ist nicht pauschal zu

Betriebskosten Gartenpflege - Heckenschnitt, Sträucher schneiden Sind die Kosten der Gartenpflege gemäß des Mietvertrages vom Mieter zu tragen, und entstehen die Kosten für die Beschneidung von Sträuchern und Hecken laufend und regelmäßig, dann ist die Umlage dieser Kosten als Betriebskosten möglich.