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Angefragter Suchbegriff: dürftigkeitseinrede

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Der Erbe eines Wohnungsmieters kann die sogenannte Dürftigkeitseinrede erheben, wenn Schulden bekannt werden, für die der vorhandene Nachlass nicht ausreicht. Wer beim Tod eines Menschen erben soll, wird durch ein Testament oder durch

Als Erbe eines Mieters erbt man möglicherweise auch Schulden. Was tun, wenn der Nachlass überschuldet ist? Durch Testament oder direkt durch das Gesetz ist festgelegt, wer Erbe ist. Der Erbe tritt zunächst mal in den Mietvertrag ein, wenn

Erben des Mieters / der Mieterin können beim Amtsgericht beantragen, ein Verfahren der Nachlassinsolvenz einzuleiten. Ist ein Mieter, eine Mieterin verstorben, dann stellt sich möglicherweise heraus, dass die Erben für

Wird der Mietvertrag beendet, muss der Erbe des verstorbenen Mieters die fristgerechte Rückgabe der Wohnung sicherstellen. Ist der alleinige Mieter einer Wohnung verstorben, und tritt nicht ein etwaiger mitwohnender Ehegatte,

Erben eines Mieters haften in bestimmten Fällen auch persönlich mit eigenem Vermögen für Schulden gegenüber dem Vermieter. Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Verstorbenen automatisch auf die Erben über, § 1922 BGB . Das gilt auch für

Als Erbe eines verstorbenen Mieters sollten Sie sehr rasch prüfen, ob Sie das Erbe annehmen oder die Erbschaft ausschlagen wollen. Verstorbener Mieter - Erbe annehmen oder ablehnen?   Zum Erbe des verstorbenen Mieters gehört auch

Erben eines verstorbenen Mieters können entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen wollen, können also über die Annahme, Ablehnung bzw. Ausschlagung der Erbschaft entscheiden. Die Annahme einer Erbschaft muss nicht ausdrücklich erklärt werden

Erben eines verstorbenen Mieters haften für offene Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis nur bis zum Wert des geerbten Vermögens,  wenn der Mietvertrag innerhalb eines Monats, Frist beginnend mit dem Tag der Kenntnis von

Nachlassverwaltung kann für den Nachlass des verstorbenen Mieters beantragt werden, wenn unklar ist, was genau zum Erbe -  zum Nachlass - gehört. Ist eine Mieterin, ein Mieter verstorben, dann treten automatisch die Erben an die Stelle des / der