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Angefragter Suchbegriff: feuerlöscher

Es wurden 4 Suchergebnisse gefunden:

Kosten für die Wartung von Feuerlöschern sind als Betriebskosten nur umlagefähig, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung enthält, dass Mieter dafür die Betriebskosten zu zahlen haben. Die mietvertragliche Vereinbarung, dass

Betriebskosten, die nicht ausdrücklich in den Betriebskostenverordnungen aufgeführt sind, nennt man Sonstige Betriebskosten. Wenn im Mietvertrag  - oder einer späteren Änderung - vereinbart wird, dass der Mieter die Betriebskosten tragen


Die Tabelle ist nur ein Hilfsmittel zu in Frage kommenden haushaltsnahen Dienstleistungen , Handwerkerleistungen , die steuerlich berücksichtigt werden können. Hierdurch können Mieter Steuern sparen.  Die Höhe der möglichen