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Angefragter Suchbegriff: kühlschrank

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Befindet sich in einer Mietwohnung eine zur Wohnung gehörende Einbauküche (die Küche ist beim Einzug vorhanden, ist kein Eigentum des Mieters), dann ist in der Regel der Vermieter für die Instandhaltung, Reparatur der Küche zuständig.

Fällt in der Mietwohnung die Möglichkeit zum Kochen völlig aus, auch weil ein Herd nicht nutzbar ist, dann kann für Mieter eine beträchtliche Mietminderung gerechtfertigt sein. Kochen in der Mietwohnung muss für Mieter möglich sein  

Haben Sie Ihre Mietwohnung ohne Einbauküche gemietet, so dürfen Sie eine Küche, sach- und fachgerecht, ohne Genehmigung des Vermieters einbauen. Wurde die Küche von Ihnen vom Vormieter übernommen, so brauchen Sie in einem solchen Fall auch keine

Bei Schäden an einer mitvermieteten Einbauküche kann der Vermieter nicht immer Schadenersatz vom Mieter verlangen. Kleine Lackschäden, Lackabsplitterungen an einer Einbauküche - Vermieter will Schadenersatz Im Zuge der Wohnungsrückgabe

Ist das Bad, die Küche oder auch die Toilette nicht nutzbar, so ist dies eine erhebliche Beeinträchtigung für die Nutzung der gesamten Wohnung. In solchen Fällen ist der Wohnwert stark gemindert und dies hat Auswirkungen auf die Höhe

Wurde zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag vereinbart, dass die in der Wohnung befindliche Einbauküche unentgeltlich, kostenlos genutzt werden darf, dann stellt sich die Frage, ob der Mieter oder der Vermieter

Silikonfugen in Bad und Küche der Wohnung altern im Lauf der Zeit, können undicht werden und Schäden verursachen. Die Erneuerung der Silikonfugen ist aber keine Kleinreparatur, wie viele Vermieter meinen. Silikonfugen in der Wohnung

Hat ein Mieter auf eigene Kosten eine Küche in die Mietwohnung eingebaut, so darf der Vermieter eine solche Küche nicht bei einer Mieterhöhung in Richtung der ortsüblichen Vergleichsmiete als Ausstattungsmerkmal berücksichtigen, dafür eine

Das Vermieterpfandrecht besteht nicht an Sachen, Gegenständen, die zu einer " normalen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung " gehören, oder zur Berufsausübung erforderlich sind.  Auch persönliche Gegenstände (Unterlagen, Dokumente)

Wenn der Mietvertrag die Regelung enthält, dass Kleinreparaturen vom Mieter zu zahlen sind, dann sollten Sie zunächst prüfen, ob diese Vereinbarung wirksam, rechtlich gültig ist. Hinweis Wichtig ist immer, dass  die Regelung eine