Logo

Suchergebnis

Angefragter Suchbegriff: kürzungsrecht

Es wurden 4 Suchergebnisse gefunden:

Wenn der Vermieter die warmen Betriebskosten - Kosten für Heizung und Warmwasser (Heizkostenabrechnung) - nicht ordentlich verbrauchsabhängig abrechnet, kann der Mieter die auf seine Wohnung entfallenden Kosten um 15% kürzen. Abrechnung

Ist eine Heizkostenabrechnung der Wohnung nicht ordentlich nach Verbrauch gegenüber Mietern abgerechnet, dann ist für Mieter die Kürzung der Abrechnung um 15 Prozent möglich.  Bundesgerichtshof zur Kürzung der Heizkostenabrechnung um 15

Mieter dürfen in der Regel wegen mangelhafter oder schlechter Leistungen, z.B. bei der Hausreinigung, dem Winterdienst, oder auch wegen mangelhafter Tätigkeiten des Hausmeisters, keine Kürzung bei den entsprechenden Kostenpositionen

Verteilerschlüssel ändern: Als Mieter oder Mieterin können Sie in manchen Fällen verlangen, dass die warmen Betriebskosten, Heizkosten zu 70 % nach dem Verbrauch verteilt werden. Warme Betriebskosten, also Kosten für die vom