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Angefragter Suchbegriff: nutzerwechselgebühr

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Nutzerwechselgebühr, in Betriebskostenabrechnungen auch zu finden unter der Bezeichnung, "Kosten der Zwischenablesung", nicht in die Abrechnung aufgenommen werden darf. Der Mieter hat dies

Endet ein Mietvertrag mitten in einer laufenden Abrechnungsperiode für ein Wirtschaftsjahr - wer trägt die Kosten einer Zwischenablesung für Heizkosten? Mietvertrag endet in laufender Abrechnungsperiode für Heizkosten Für die

Der Vermieter hat in der Regel die im Zusammenhang mit einer Mietwohnung entstehenden Verwaltungskosten selbst zu tragen und kann nicht zusätzlich vom Mieter verlangen, dass Verwaltungskosten zu bezahlen sind.  Verwaltungskosten -

Der Vermieter darf Kosten, die durch einen Mieterwechsel bei einer Mietwohnung entstehen, nicht vom Mieter verlangen, Mietern in Rechnung stellen - Verwaltungskosten sind vom Vermieter zu zahlende Kosten. Vermieter verlangt

Zieht ein Mieter während der laufenden Abrechnungsperiode aus einer Wohnung aus (und ein neuer Mieter ein), dann ist die Frage, wie der Vermieter über die Heizkosten dieser Periode abrechnen muss. Mieterwechsel - Heizkostenabrechnung

Eine Vereinbarung, sei es im Mietvertrag oder gesondert, dass der Mieter eine „ Mieterwechselpauschale “ als pauschale Kosten für einen Auszug oder Einzug an den Vermieter oder die den Vermieter vertretende Hausverwaltung zahlen soll, ist nicht

Verwaltungskosten des Vermieters, auch nicht die Kosten des Verwalters, der Hausverwaltung dürfen nicht als Betriebskosten auf die Mieter von Mietwohnungen umgelegt werden. Sind Verwaltungskosten in der Betriebskostenabrechnung

Heizkosten und Warmwasserkosten, die nicht dem Verbrauch in einzelnen Wohnungen zugeordnet werden können, nennt man verbrauchsunabhängige oder nicht verbrauchsabhängige Kosten. Wenn der Vermieter mehrere Wohnungen mit Heizwärme und

Wenn Sie die Belege zu Ihrer Heizkostenabrechnung beim Vermieter einsehen wollen, sollten Sie möglichst vorher überlegen und ggf. Rat einholen, welche Belege Sie verlangen wollen. Betriebskosten, Heizkosten prüfen - Mieter haben