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Angefragter Suchbegriff: pfändungsschutz
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Das Vermieterpfandrecht besteht nicht an Sachen, Gegenständen, die zu einer " normalen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung " gehören, oder zur Berufsausübung erforderlich sind. Auch persönliche Gegenstände (Unterlagen, Dokumente)