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Angefragter Suchbegriff: überwachungskamera

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Das Anbringen von Kameras, auch von Kamera-Attrappen in einem Mietshaus, am Hauseingang, im Flur eines Hauses, auf Gemeinschaftsflächen (auch Müllstandsflächen) usw. bedeutet immer einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mieter.

Es gehört zur üblichen und zulässigen Nutzung der Wohnung, dass Mieter z.B. ein Sicherheitsschloss in die Wohnungstür einbauen.  Mieter haben allerdings gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch, dass dieser Maßnahmen zum Schutz vor Einbrechern ergreift

Videoaufnahmen, Kameras und auch Kamera-Attrappen sind bei Mietwohnhäusern nur ganz ausnahmsweise zulässig. Persönlichkeitsrecht: Videoaufnahmen, Kamera nur mit Einwilligung Es gehört zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ,

Bringt der Vermieter im Treppenhaus eine Videokamera an, weil dort häufig Müll herumliegt, so kann das eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Mieter sein. Persönlichkeitsrecht der Mieter wird durch Videokamera im Treppenhaus

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist seit 2015 deutlich gesunken, aber im Jahr 2018 wurden immer noch 97.504 Fälle in Sachen Wohnungseinbruch registriert. Besonders in der Urlaubszeit kommt es zu vermehrten Einbrüchen. Einbruchsicherung

Auch eine bloße Kameraattrappe, also die Vortäuschung einer Videokamera, kann das Persönlichkeitsrecht der Bewohner des Hauses und der Besucher verletzen. Zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört gerade im Bereich

Eine Kamera im Eingangsbereich eines Hauses kann das Persönlichkeitsrecht des Mieters verletzen. Videokamera zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl im Mietshaus, Eingang des Wohnhauses Von einem Grundstück wurde Baumaterial gestohlen. Der

Heimliche Videoüberwachung der Wohnung durch den Vermieter ist in der Regel unzulässig. Das Persönlichkeitsrecht der Mieter, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist durch die Verfassung geschützt. Dazu gehört, dass Bildaufnahmen

Seit März 2017 gibt es - auch für Mieter - staatliche Förderung für Maßnahmen, die den Einbruch in die Wohnung erschweren.  Das betrifft z.B. neue Schlösser an der Wohnungstür Schlösser an den Fenstern Türspion Alarmanlage KfW -