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Betriebskostenabrechnung - bezahlte Betriebskosten zurückbekommen

Hat die Prüfung der Betriebskostenabrechnung der Wohnung ein Betriebskostenguthaben ergeben, so können Mieter dieses vom Vermieter zurückfordern oder wieder zurückbekommen. Dies gilt auch für den Fall, wenn sich ein Guthaben ergibt und bereits die Nachzahlung für Betriebskosten aus der Abrechnung erfolgte.

Fehler in der Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung für Betriebskosten zurückbekommen

Voraussetzung dafür ist, dass Mieter rechtzeitig innerhalb der Einwendungsfrist der Betriebskostenabrechnung widersprochen haben, und dass die Forderung nicht verjährt ist. 

Vorbehaltlose Nachzahlung für Betriebskosten ist kein Anerkennen der Abrechnung

Falls der Vermieter meint, die Nachzahlung für die Betriebskostenabrechnung wurde vorbehaltlos bezahlt und damit sei die Betriebskostenabrechnung anerkannt, so ist dies falsch.

- Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag oder auf der Abrechnung stehen sollte, dass eine vorbehaltlose Zahlung die Anerkennung der Abrechnung zur Folge hat - solche Regelungen sind immer unwirksam.

Betriebskostenabrechnung - zu viel bezahlte Betriebskosten von der Miete abziehen

Hat die Prüfung der Abrechnung ein Guthaben ergeben, sind sich Mieter im Grunde genommen sicher sind, dass eine Rückzahlung für zu viel bezahlte Betriebskosten erfolgen muss:

Zur Sicherheit sollte ein hohes selbst errechnetes Guthaben nicht einfach von der Miete abgezogen werden, denn es könnte eventuell ein Mietrückstand entstehen, der den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrags berechtigen könnte.

- Dies ist anders, wenn z.B. zu niedrige Betriebskostenvorschüsse in der Abrechnung angesetzt wurden, dadurch die Abrechnung eindeutig falsch ist.

Widerspruch wegen zu viel bezahlter Betriebskosten - Vermieter muss Forderung prüfen

Zunächst ist immer innerhalb der Einwendungsfrist der Betriebskostenabrechnung zu widersprechen und dem Vermieter ist die Gelegenheit zur Prüfung der Forderung geben.  

Überzahlung Betriebskosten - Klage auf Rückzahlung zu viel bezahlter Betriebskosten

Zahlt der Vermieter zu viel gezahlte Betriebskosten nicht zurück oder erfolgt keine Reaktion auf Ihr Schreiben und reagiert der Vermieter auch auf eine Mahnung nicht, so sollte auf die Rückzahlung zu viel bezahlter Betriebskosten vor Gericht geklagt werden.

Vermieter zur Rückzahlung zu viel gezahlter Betriebskosten auffordern

In einem Schreiben (ggf. gleichzeitig mit dem Widerspruch) teilen Sie mit, welche Positionen der Abrechnung Sie anzweifeln, und wie sich der Betrag Ihrer Betriebskostenrückforderung zusammensetzt.

Für die Rückzahlung sollten Sie eine Frist von 4 Wochen setzen.

Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang des Schreibens nachweisen können.

Vor Klage auf Rückzahlung zu viel bezahlter Betriebskosten - Belege der Abrechnung prüfen

Beachten Sie, viele Gerichte halten es für erforderlich, dass die Unterlagen, Belege zur Abrechnung geprüft worden sind:
Prüfung Betriebskostenabrechnung Wohnung - Einsicht in Belege 


Redaktion


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