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Vermieter macht keine Rückzahlung für Betriebskostenguthaben

Hat der Vermieter über die Betriebskostenvorauszahlungen für die Wohnung abgerechnet, und ist ein Guthaben entstanden, dann muss das Betriebskostenguthaben vom Vermieter ausgezahlt bzw. auf das Konto des Mieters überwiesen werden.

Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Vermieter zur Auszahlung anmahnen

Ist die Ãœberweisung nicht erfolgt:

Richten Sie ein Schreiben an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung, nennen Sie ggf. nochmals Ihre Bankverbindung und verlangen Sie die Ãœberweisung des Guthabens. 

  • Setzen Sie eine Frist für die Auszahlung, etwa weitere zwei Wochen, und teilen Sie ausdrücklich mit, dass Sie gegenüber der laufenden Mietzahlung aufrechnen werden, sollte das Guthaben nicht fristgerecht überwiesen werden.

Wie kann die Rückzahlung eine Betriebskostenguthabens durchgesetzt werden?

Ist die gesetzte Frist verstrichen, dann kann wie angekündigt der Betrag des Guthabens von der nächsten Mietzahlung abgezogen werden, und es wird die entsprechend geringere Miete überwiesen (Aufrechnung).
Sinnvoll ist es, nach Erhalt der Abrechnung etwa zwei, drei Wochen abzuwarten, ob die Auszahlung des Guthabens erfolgt.

Betriebskostenguthaben von der laufenden Miete abziehen

Vermerken Sie auf der Überweisung "Abzug Betriebskostenguthaben gemäß Schreiben vom (DATUM)".

  • Sie können die Aufrechnung auch auf mehrere Monate verteilen, wenn das Guthaben höher ist als eine Monatsmiete.
  • Dann ist es sinnvoll dem Vermieter Ankündigungsschreiben zur Aufrechnung mitzuteilen, was in welchem Monat von der Miete abgezogen wird. 
Hinweis


Dieses Verfahren ist natürlich lästig, wenn üblicherweise die Miete per Dauerauftrag gezahlt wird, weil Sie den Dauerauftrag widerrufen und nach dem Aufrechnen neu erteilen müssen, sobald Sie den Abzug durchgeführt haben.

Hat der Vermieter eine Einzugsermächtigung, dann müssen Sie diese zurückziehen, nach der Aufrechnung ggf. wieder erteilen.

Durchführung der Aufrechnung eines Betriebskostenguthabens gegenüber dem Vermieter

Bevor Sie eine Aufrechnung durchführen:

Prüfen Sie vor einer Aufrechnung, ob sich in Ihrem Mietvertrag Regelungen finden, wie eine Aufrechnung zu erfolgen hat.

Es gibt auch eine Ausnahme:
Wenn der Vermieter Gegenforderungen hat, etwa ein Mietrückstand besteht, ist er auch berechtigt, eine Aufrechnung vorzunehmen, oder er kann ein Zurückbehaltungsrecht an dem Guthaben haben.


Redaktion


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