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Betriebskostenabrechnung wegen schlechter Hausreinigung kürzen

Mieter können nicht einfach wegen einer mangelhaft ausgeführten Hausreinigung die Betriebskostenabrechnung kürzen.

Kürzung der Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung wegen schlechter Hausreinigung

Oft sind Mieter der Meinung, sie könnten bei der nächsten Betriebskostenabrechnung die Reinigungskosten herausrechnen bzw. einfach z.B. um die Hälfte kürzen, weil die Hausreinigung nicht richtig, nicht sauber ausgeführt wurde oder vielleicht in manchen Monaten gar nicht erfolgte.

Schlechte, nicht ordentliche Hausreinigung - Kürzen der Betriebskostenabrechnung

Auch wenn die Hausreinigung mangelhaft, schlecht ausgeführt wurde, so ist man als Mieter

  • nicht berechtigt, später Kosten der Hausreinigung aus der Betriebskostenabrechnung herauszurechnen und dann ganz oder teilweise nicht zahlen.
  • Würden Mieter dies trotzdem tun, so entsteht ein Mietrückstand, den der Vermieter einfordern kann.

Mangelhafte Reinigung des Hauses - Vermieter zur Mangelbeseitigung auffordern

Deutliche Unsauberkeit in den Zugängen, im Treppenhaus usw. stellt einen Mangel dar, den der Vermieter beseitigen muss.

  • In solchen Fällen sollte dem Vermieter dies schriftlich und nachweisbar mitgeteilt werden.
    Dabei sollte immer die schlechte Reinigungsleistung (Beispiele) beschrieben werden.
  • Idealerweise wurde dazu ein Protokoll angefertigt, aus dem hervorgeht, wann die Leistung mangelhaft war und es sollte dies auch durch Zeugen (ihre Nachbarn) bestätigt werden können.
Hinweis


Kommt es zum Streit vor Gericht: Achten Sie darauf, dass Sie den Reinigungszustand auch später noch beweisen können - mindestens ein Zeuge sollte das bestätigen können.

Bei längerer oder immer wieder vorkommenden Verschmutzungen sollten auch die verschiedenen Zustände bestätigt werden können.
Fotos können hilfreich sein, reichen allein aber nicht aus.

Mietminderung wegen mangelhafter Hausreinigung durchsetzen

Es kann eine Mietminderung in Betracht kommen.

Allerdings ist diese, wenn es sich nicht um ganz gravierende Fälle handelt, in den meisten Fällen ziemlich niedrig: Die Rechtsprechung billigt Mietern oft nur eine Mietminderung zwischen 2 und 5 Prozent zu.

  • Bevor eine Mietminderung in Frage kommt, muss der Vermieter über einen Mangel informiert sein. Fordern Sie den Vermieter mit angemessener Fristsetzung auf, den Mangel zu beseitigen.

Vermieter kann bei schlechter Hausreinigung verpflichtet sein, Betriebskosten zu kürzen

Werden Mietern mit der Betriebskostenabrechnung zu hohe Kosten für die Hausreinigung belastet, weil ein beauftragter Dienstleister eine sehr mangelhafte Leistung erbracht hat, oder ist die Reinigung in bestimmten Zeiträumen überhaupt nicht erfolgt, dann kann der Vermieter im Rahmen seines einzuhaltenden Wirtschaftlichkeitsgebots verpflichtet sein, die Rechnung des Dienstleisters zu kürzen.