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Nachforderung für Betriebskosten Wohnung - Frist für Nachzahlung

Häufig herrscht Unklarheit, bis wann eine Nachforderung, Nachzahlung aus einer  Betriebskostenabrechnung von Mietern zu zahlen ist, welche Frist angemessen ist oder ob Mieter der Forderung eines Vermieters, innerhalb kurzer Frist zu zahlen, nachkommen müssen.

Betriebskostenabrechnung - Betriebskostennachzahlung für Wohnung sofort nach Erhalt zahlen

In Abrechnungen finden sich häufig Aufforderungen seitens des Vermieters, wie:

"Die Nachzahlung ist sofort fällig" oder:  "Bitte zahlen Sie innerhalb einer Woche"

  • Lassen Sie sich von solchen Aufforderungen nicht irritieren. 
  • Grundsätzlich entstehen nachteilige Folgen erst, wenn Sie als Mieter „in Verzug kommen“.
  • Mieter haben oft 30 Tage Zeit (ab Erhalt der Betriebskostenabrechnung) für die Zahlung der Nachforderung, wenn der Vermieter keine angemessene kürzere Frist gesetzt hat.
  • Eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gilt als angemessen. 
  • Sind Sie sich nicht sicher, dass Sie die Nachzahlung akzeptieren, sollten Sie die Zahlung unter einen Rückforderungsvorbehalt gestellt werden.

Kommen Mieter mit Zahlungen an den Vermieter in Verzug (ausreichend bemessene Zahlungsfrist wurde versäumt), dann können weitere Kosten entstehen, z.B. Mahnkosten oder auch Prozesskosten. 

Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung - trotzdem zahlen?

Um gegen die Betriebskostenabrechnung Einwände zu erheben, verlangen viele Gerichte, dass Mieter die Unterlagen, Belege beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung einsehen.

Dies sollten Sie schriftlich verlangen.
Prüfung Betriebskostenabrechnung - Einsicht in Belege, Unterlagen.

Sie können gegen die Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen. Da Sie angeben müssen, aus welchen Gründen Ihrer Meinung nach die Abrechnung falsch ist, ist eine Begründung oft erst möglich, wenn Sie die Belege geprüft haben.

Betriebskostenabrechnung - häufige Fehler, Gründe für Widerspruch

Hier finden Sie einen Musterbrief zum Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung.

  • Ihre Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung müssen innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die Abrechnung erhalten haben, beim Vermieter sein.
  • Auch wenn Sie Widerspruch einlegen, ist es meist besser, die Nachzahlungsforderung zu bezahlen,. aber unter Rückforderungsvorbehalt.

Nachzahlung Betriebskosten für Mietwohnung unter Rückforderungsvorbehalt stellen

Sie können den Rückforderungsvorbehalt und die Belegprüfung in einem Schreiben verbinden:

"Hiermit informiere ich Sie, dass ich Zweifel an (ggf. die Positionen benennen) der Betriebskostenabrechnung habe.
Die von Ihnen geforderte Nachzahlung stelle ich daher unter den Vorbehalt der Rückforderung und melde mich demnächst bei Ihnen für eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege.

Oder: Bitte melden Sie sich bei mir für eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege. An folgenden Wochentagen habe ich in der Zeit von ... bis ... für die Einsichtnahme immer Zeit."

Angemessene Frist für die Zahlung von Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen

Wenn Sie innerhalb der ausreichend bemessenen Frist den Nachzahlungsbetrag gezahlt haben, können keine weiteren Kosten für Mieter entstehen.

Nachzahlungen für Betriebskosten, Nebenkosten - wann kommen Mieter in Verzug

Hat der Vermieter keine Frist gesetzt, und wurde die Nachforderung nicht innerhalb von 30 Tagen gezahlt:

  • Der Vermieter kann danach eine schriftliche Mahnung schicken und darin eine kurze Nachfrist setzen.
    Nach Ablauf dieser Nachfrist - es kann schon eine Nachfrist von einer Woche ausreichen - sind Sie dann „im Verzug“.

  • Wenn der Vermieter in der Abrechnung oder später eine andere, kürzere Frist gesetzt hat, sollten Sie innerhalb dieser Frist entweder - ggf. unter Rückforderungsvorbehalt - bezahlen, oder Belegeinsicht verlangen.

Achtung: Immer kommt es darauf an, dass innerhalb der Frist das Geld beim Vermieter / Verwalter eingegangen ist.

Zahlung Betriebskostennachforderung - Belegeinsicht, Prüfung Unterlagen als Voraussetzung

So lange keine Belegeinsicht möglich ist, womöglich der Vermieter diese nicht gewährt, können Mieter nicht in Verzug kommen. Wichtig ist immer, dass Mieter dabei kein Verschulden trifft. Ein Verschulden liegt z.B. vor, wenn Mieter schuldhaft den Termin zur Einsicht versäumt haben.

Betriebskostennachzahlung, Streit über andere Mietrückstände- Kündigungsrisiko

Besonders gefährlich ist, es wenn Sie aus anderen Gründen mit dem Vermieter über angebliche Mietrückstände - z.B. wegen Mietminderung - streiten. Falls bei Hinzurechnung der Betriebskostennachzahlung ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete, oder gar von mehr als zwei Monatsmieten entstehen würde, lassen Sie sich umgehend beraten! Der Vermieter kann versuchen, aus dem Zahlungsrückstand (auch zusammen mit anderen angeblichen Mietrückständen) einen Grund für eine fristgemäße Kündigung oder sogar fristlose Kündigung zu machen.


Redaktion


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