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Keine Betriebskostenabrechnung - Einbehalt Vorauszahlungen

Rechnet der Vermieter innerhalb der Abrechnungsfrist über die Betriebskostenvorauszahlungen nicht ab, erstellt er keine Betriebskostenabrechnungen (dies gilt für die kalten und warmen Betriebskosten, also auch die Heizkostenabrechnung), dann können Mieter ggf. ein Zurückbehaltungsrecht an den weiteren laufenden Betriebskostenvorauszahlungen ausüben.

Betriebskosten, Vorauszahlungen - Abrechnung der Betriebskosten durch Vermieter

Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb der Abrechnungsfrist über die Betriebskostenvorauszahlungen und Heizkostenvorauszahlungen abzurechnen.

Abrechnungsfrist für Vorauszahlungen auf Heizkosten und Warmwasser
Abrechnungsfrist für andere Betriebskosten.

Erfolgt die Abrechnung nicht fristgemäß, dann besteht für Mieter die Möglichkeit ggf. ein Zurückbehaltungsrecht an den weiteren laufenden Vorauszahlungen ausüben.

Hinweis


Üben Sie nicht ohne eingehende rechtliche Prüfung ein Zurückbehaltungsrecht aus, denn das kann zu einem Mietrückstand führen, der einen Kündigungsgrund darstellen kann!

Einbehalt Vorauszahlungen für Betriebskosten der Mietwohnung bis die Abrechnung erstellt ist

Das bedeutet, dass Sie Ihre Vorauszahlungen einbehalten können, solange die Betriebskostenabrechnung und / oder auch die Heizkostenabrechnung nicht erfolgt ist.

Beispiel

Der Vermieter hat am 31.12. noch keine Abrechnung über die gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen des Vorjahres erstellt:

  • dann können Mieter ab Januar des Folgejahres ihre Vorauszahlungen, die mit der Miete für Januar geschuldet wären, einbehalten. 
  • Den Einbehalt der Betriebskostenvorauszahlungen sollten Mieter dem Vermieter immer nachweisbar mitteilen

Betriebskostenabrechnung - wenn der Vermieter nicht abrechnet

Vermieter erstellt fehlerhafte Betriebskostenabrechnung - Einbehalt der Vorauszahlungen

Hätte der Vermieter die Abrechnung im Dezember erstellt und wäre diese eindeutig formell fehlerhaft, dann haben Mieter ebenfalls das Zurückbehaltungsrecht für die Betriebskostenvorschüsse.

Hinweis


Ob eine Abrechnung formell fehlerhaft ist, ist schwierig festzustellen.

  • Das muss unbedingt sorgfältig geprüft werden:

Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung 

Einbehalt der Betriebskostenvorauszahlungen - Nachzahlung, wenn Abrechnung erfolgt ist

Die zurückbehaltenen Beträge sollten Sie so verwahren, dass sie nicht aus Versehen ausgegeben werden können.

  • Denn sobald der Vermieter eine wirksame Abrechnung vorlegt, müssen die einbehaltenen Nebenkostenvorauszahlungen sofort nachgezahlt werden!

​​​​​​​Beendetes Mietverhältnis - Betriebskostenabrechnungen fehlen

Dieses Zurückbehaltungsrecht ist natürlich nur möglich, so lange auch das Mietverhältnis besteht.
Nach dem Ende des Mietverhältnisses kann ebenfalls die Erstellung nicht erfolgter Abrechnung(en) verlangt werden. 


Redaktion


Hinweis

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