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Kalte Betriebskosten der Wohnung - Vereinbarung für Zahlung

Meist steht schon im Mietvertrag der Wohnung eine Vereinbarung, dass der Mieter die Betriebskosten für die Wohnung zu tragen hat.

Betriebskosten muss der Mieter nur tragen, wenn eine Vereinbarung besteht

Eine solche (auch nachträgliche) Vereinbarung legt fest, dass der Mieter die umlagefähigen Betriebskosten zahlt.

  • Hierfür genügt nach Meinung des Bundesgerichtshofs bereits ein einfacher Satz im Mietvertrag oder einer anderen Vereinbarung, der sinngemäß lautet:
    "Der Mieter trägt die Betriebskosten".

Manchmal steht im Mietvertrag in diesem Zusammenhang ein Hinweis auf die Betriebskostenverordnung oder auf die Zweite Berechnungsverordnung.

Hinweis


Vereinbarung zur Höhe einer Betriebskostenvorauszahlung - müssen Vorauszahlungen kostendeckend angesetzt sein?

Sonstige Betriebskosten müssen für die Berechnung als Kosten ausdrücklich genannt sein

Ist eine Kostenart nicht in diesen Listen enthalten, kann es sich nur um Sonstige Betriebskosten handeln.

Betriebskostenvorauszahlung oder Betriebskostenpauschale

Eine Vereinbarung über Betriebskosten bestimmt meist auch, ob eine Betriebskostenpauschale gezahlt wird, ober ob Betriebskostenvorauszahlungen zu zahlen sind, über die jährlich abgerechnet wird. Möglich ist auch eine Inklusivmiete. Auch der Umlageschlüssel, Verteilerschlüssel wird vereinbart,

Hinweis


Über die sogenannten warmen Betriebskosten, also Kosten für Heizung und Warmwasser wird oft eine separate Vereinbarung getroffen.

Vereinbarung zur Zahlung von Betriebskosten kann später geschlossen oder geändert werden

Es kann auch später durch eine Vertragsänderung eine Vereinbarung geschlossen werden, und jede Vereinbarung kann wieder durch eine spätere Vertragsänderung abgeändert werden.