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Prüfung der Belege, Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung

Alle Belege zu einer Betriebskostenabrechnung der Wohnung können Mieter einsehen - Mieter haben das Recht, die zur Abrechnung gehörenden Belege, die Rechnungen und Unterlagen beim Vermieter oder dem Hausverwalter zu prüfen. 

Prüfung der Belege zur Betriebskostenabrechnung innerhalb der Widerspruchsfrist

Das muss innerhalb der Einwendungsfrist von einem Jahr geschehen und ist oft erforderlich, damit man einen Widerspruch gegen die Abrechnung oder einzelne Positionen begründen kann.

Hinweis


Mieter können die Vorlage aller Belege verlangen, aber das wird schnell unübersichtlich. Ãœberlegen Sie sich vor der Belegeinsicht, worauf es Ihnen ankommt, welche Unterlagen Sie sehen möchten und ob Sie dies dem Vermieter bzw. dem Verwalter schon vorher genauer mitteilen (meist besser) oder erst im Termin. 
Betriebskostenabrechnung prüfen – Zahlungsbelege, Kontoauszüge 

Prüfen Sie die Ihnen zugesandte Betriebskostenabrechnung:

  • Sind bestimmte Kosten höher als bisher oder
  • anders, als im Vorjahr abgerechnet,
  • haben Sie Zweifel, ob solche Kosten überhaupt entstanden sind,
  • sind Kostenpositionen enthalten, für die Sie meinen, gar keine Betriebskosten zahlen zu müssen?

Belegeinsicht beim Vermieter, Hausverwalter - was genau prüfen?

Die Belegeinsicht ist nicht dazu da, rechtliche Fragen mit dem Vermieter oder dem Hausverwalter zu diskutieren, sondern um zu sehen, ob es aussagekräftige Unterlagen für die berechneten Betriebskosten gibt. 

- Scheinen Ihnen die angesetzten Kosten z.B. für Gartenpflege zu hoch, dann möchten Sie z.B. die Rechnungen der Gartenbaufirma sehen. 

- Wollen Sie die abgerechnete Grundsteuer prüfen, brauchen Sie dazu den Grundsteuerbescheid. 

- Sind Sie der Meinung, dass die Kosten für den Hauswart angesichts von dessen Tätigkeit nicht plausibel sind, lässt sich dem Hauswartsdienstvertrag entnehmen, welche Pflichten der Hauswart hat. 

- Haben Sie Zweifel, dass eine Rechnung bezahlt wurde, dann können Sie auch die Vorlage des Abbuchungsbelegs verlangen.

Belege zur Nebenkostenabrechnung prüfen, einsehen - Belegeinsicht genauer ankündigen

Oft ist es besser dem Vermieter schon vor der Einsicht in die Belege mitzuteilen, welche Unterlagen Sie sehen möchten, damit diese dann auch tatsächlich vorliegen.

  • Wenn Sie Fragen zum Inhalt der Belege haben, klären Sie diese möglichst sofort. 
  •  Wenn Belege fehlen, oder veraltet oder unvollständig sind, bemängeln Sie das gleich vor Ort, und verabreden Sie, wie es weitergehen soll. 
  • Es ist durchaus sinnvoll, nach dem ersten Einsichtstermin schriftlich, z.B. per mail gegenüber dem Vermieter, der Verwaltung festzuhalten, was fehlte, was ggf. zwischen Ihnen und dem Vermieter bzw / Verwalter vereinbart wurde (z.B., es wurde zugesagt, dass Sie Kopien fehlender Unterlagen erhalten), usw. 
Hinweis


Wenn Sie von wichtigen Belegen keine Kopien erhalten, können Sie diese auch fotografieren

  • Wenn im Ergebnis die vorgelegten Belege nicht mit dem Zahlenwerk in der Betriebskostenabrechnung übereinstimmen, ist eine nochmalige Beratung über die Konsequenzen sinnvoll.