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Betriebskostenabrechnung - Prüfung der Verträge, Unterlagen

Mieter haben grundsätzlich das Recht, die vom Vermieter für die Wohnung erstellte Betriebskostenabrechnung anhand der Verträge und Unterlagen zu überprüfen.

Betriebskostenabrechnung für die Wohnung - Belege prüfen

Zu den vom Vermieter vorzulegenden Unterlagen gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alles, was zur sachgerechten Überprüfung der Nebenkostenabrechnung und zur Vorbereitung etwaiger Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung gemäß § 556 Abs.3 Satz 5 und 6 BGB erforderlich ist.

BGH: Einsicht in Belege zur Abrechnung, auch Verträge.

Rechtsstreit mit dem Vermieter wegen einer Betriebskostenabrechnung

Im Fall von Rechtsstreitigkeiten wegen abgerechneter Betriebskosten:

Prüfung Betriebskostenabrechnung der Wohnung - Vertragsunterlagen prüfen

Für die Ãœberprüfung von Abrechnungen über Betriebskosten kann die Einsicht in alle Belege und Rechnungen, und zwar in die Originalbelege, verlangt werden. 
Betriebskosten, Unterlagen prüfen - Einsicht in Belege, Fotos, Notizen.

Zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung gehören auch vom Vermieter bzw. der Hausverwaltung geschlossene Verträge, auf deren Grundlage Leistungen als Betriebskosten abgerechnet wurden.

Auch Kontoauszüge gehören dazu:
Betriebskostenabrechnung prüfen – Zahlungsbelege, Kontoauszüge.

Prüfung Betriebskostenabrechnung - Verträge wegen Leistung und Rechnungssumme prüfen

Ist aus Rechnungen und Zahlbelegen nicht nachvollziehbar, was genau Gegenstand einer abgerechneten Vertragsleistung war,

  • wie z.B. eine Abgrenzung erfolgt zu den vom Vermieter zu tragenden Kosten für Instandhaltungen, dann sollten die Verträge geprüft werden.
    Z.B.: Betriebskosten Vollwartungsvertrag - alle Kosten vom Mieter zu zahlen? 
  • Das gilt auch, wenn für abgerechnete Betriebskosten Pauschalen angesetzt werden, und auch immer dann, wenn als Dienstleister eine zum Konzern bzw. eine dem Vermieter gehörende Firma als Dienstleister eingesetzt wird. 

Pauschalverträge als Grundlage für die Berechnung von Betriebskosten für die Mietwohnung

Häufig sind Fehler bei als Betriebskosten abgerechnete Leistungen über:

Hinweis


Beachten Sie die Einwendungsfrist: Ihre Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung vorbringen.

  • Einsicht in Belege und Verträge muss daher so frühzeitig verlangt werden, dass bei zügiger Vorlage der Belege auch die Einwendungsfrist eingehalten werden kann.



Redaktion


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