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Ratgeber Untervermietung
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Betriebskostenverordnungen
Es gibt für die Wohnungswirtschaft zwei Verordnungen über Betriebskosten:
Bis 31.12.2003 galt die Zweite Berechnungsverordnung
Seit 1.1.2004 gilt die Betriebskostenverordnung
Betriebskosten zahlen - im Mietvertrag ist auf eine Betriebskostenverordnung verwiesen
In vielen Mietverträgen ist vereinbart, dass Mieter die Betriebskosten zu tragen haben, und in einem Mietvertrag über Wohnraum wird oft auf eine dieser Verordnungen verwiesen.
Ist dies der Fall, prüfen Sie zunächst, auf welche dieser beiden Verordnungen in Ihrem Mietvertrag verwiesen wird, und folgen Sie dann dem entsprechenden vorstehenden Link.
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