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Vorauszahlung für warme Betriebskosten - Erhöhung durch Vermieter
Der Vermieter kann die Vorauszahlungen für warme Betriebskosten erhöhen, wenn die Abrechnung über die warmen Betriebskosten ergibt, dass die bisherigen Vorauszahlungen die Kosten nicht decken.
Die Höhe der Vorauszahlungen ist zunächst im Mietvertrag oder in einer späteren Vereinbarung festgelegt.
Erhöhung der Vorauszahlung für warme Betriebskosten, Heizkosten durch den Vermieter
Der Vermieter kann aber einseitig die Vorauszahlungen erhöhen, wenn sich aus der jüngsten Abrechnung ergibt, dass die Vorschüsse die anteiligen Kosten nicht decken.
- Wenn in der Abrechnung oder in besonderem Schreiben Ihre Vorauszahlungen erhöht werden, dann sind diese neuen Vorauszahlungen Bestandteil der Miete.
Zahlen Sie diese erhöhten Vorauszahlungen längere Zeit nicht, dann entsteht ein Mietrückstand, der möglicherweise zu einer fristgemäßen oder sogar fristlosen Kündigung führen kann.
- Das gilt auch, wenn Sie Einwendungen gegen die Abrechnung erhoben haben.
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