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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Wohnrecht kann im Mietvertrag oder im Grundbuch vereinbart werden
Es kann in einem Vertrag oder im Grundbuch ein Wohnrecht für eine Person festgelegt werden.
Durch die Vereinbarung eines Wohnrechts für die Mietwohnung besteht ein Kündigungsschutz
Das Kündigungsrecht des Vermieters wird dadurch eingeschränkt, manchmal ist das Kündigungsrecht zugunsten des Mieters auf Lebenszeit ausgeschlossen.
Mietvertragliche Vereinbarung über die Nutzung der Mietwohnung ist kein Wohnrecht
Durch einen Wohnungsmietvertrag wird vereinbart, dass der Mieter dort wohnen darf, und dafür eine Gegenleistung, normalerweise die Mietzahlung erbringen muss.
Miete - Erläuterung des Begriffs
Arbeit oder Leistung des Mieters, Hilfe im Haushalt anstatt Miete zahlen
Allerdings kann ein Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden.
Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Gründe
Kündigung des Mietvertrags kann durch erteiltes Wohnrecht erschwert werden
Wenn in dem Mietvertrag ausdrücklich ein Wohnrecht festgelegt ist, dann soll das meist eine zusätzliche Sicherheit geben, dass der Mietvertrag erst ab einem bestimmten Zeitpunkt, oder überhaupt nicht gekündigt werden kann.
Mietvertrag kann Kündigung des Vermieters einschränken oder ausschließen!
Beispiele
In einem Mietvertrag steht:
Fall 1.
Der Mieter Hans Friese hat ein Wohnrecht, bis seine Tochter Melanie 25 Jahre alt ist.
oder:
Fall 2.
Der Mieter Hans Friese hat ein lebenslanges Wohnrecht.
- Dann kann der Mietvertrag, auch wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, im ersten Fall erst nach Erfüllung dieser Bedingung gekündigt werden, also wenn Melanie 25 Jahre alt ist, im zweiten Fall gar nicht, solange der Mieter lebt.
Ausnahmen von dem vereinbarten Kündigungsausschluss sind in ganz extremen Fällen denkbar. Solche Fragen wären juristisch zu klären.
Vereinbarung über ein Wohnrecht zwischen Eigentümer und Mieter für die Mietwohnung
- Entscheidend ist, dass ein solches Wohnrecht klar vereinbart wird, im Streitfall auch bewiesen werden kann.
- Wenn das Wohnrecht im Mietvertrag selbst oder in einer schriftlichen Änderungsvereinbarung festgelegt ist, dann ist auch ein etwa nachfolgender Eigentümer / Vermieter daran gebunden.
- Ist das Wohnrecht nicht im Mietvertrag selbst vereinbart, kann es Schwierigkeiten geben im Falle eines Verkaufs von Grundstück oder Wohnung.
Nehmen Sie in solchen Fällen unbedingt frühzeitig die Beratung einer Anwältin / eines Anwalts in Anspruch.
Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen - dies ist ein dingliches Wohnrecht
Am sichersten ist es, wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wird, als sogenanntes dingliches Wohnrecht, § 1093 BGB. Dann ist eindeutig, dass sich auch ein nachfolgender Eigentümer an die Festlegung halten muss.
Wohnrecht durch Vertrag zugunsten Dritter, z.B. ehemals städtische oder staatliche Wohnung
Besonders wenn ehemals städtische oder staatliche Wohnungen an private Eigentümer verkauft wurden, ist manchmal eine sogenannte Sozialcharta vereinbart worden, es ist dann oft in dem Kaufvertrag festgelegt worden, dass die bisherigen Mieter ein langjähriges oder sogar lebenslanges Wohnrecht haben. Damit soll die Wohnung als Existenzgrundlage für die Mieter, die auf den langfristigen Bestand vertraut haben, gesichert werden, z.B. für ehemalige Kommunalwohnungen, Eisenbahnerwohnungen, Bergarbeiterwohnungen usw.
- Solche Vereinbarungen werden vom Bundesgerichtshof als Vertrag zugunsten Dritter angesehen.
BGH - Lebenslanges Wohnrecht für Mieter im Kaufvertrag ist gültig
Das heißt, obwohl der Kaufvertrag z.B. zwischen der Gemeinde und dem Immobilienkäufer abgeschlossen wurde, kann sich der einzelne Altmieter selbst auf solch ein Wohnrecht oder einen Kündigungsausschluss berufen.
- Der Mietvertrag darf dann zu Lebzeiten des Mieters / der Mieterin oder bis zum Ablauf der festgelegten Frist vom Vermieter normalerweise gar nicht gekündigt werden.
Eine Kündigung des Vermieters wegen erheblicher Verstöße gegen mietvertragliche Pflichten, wegen Vertragsverletzung durch Mieter oder die Mieterin, ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Redaktion
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