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Hohe Betriebskosten für Müllbeseitigung - unzureichende Mülltrennung
Werden die Betriebskosten der Wohnung von den Mietern getragen, dann gehören dazu auch die Kosten der Müllbeseitigung. Findet keine ordentliche Mülltrennung statt, dann kann dies zu höheren Betriebskosten führen.
Kostenbelastung für unzureichende Mülltrennung - Müllbeseitigungskosten als Betriebskosten
Im Falle einer unzureichenden Mülltrennung durch die Mieter eines Hauses können erhöhte Kosten als Betriebskosten für Müllbeseitigung, Müllabfuhr entstehen, die auf alle Mieter anteilig umgelegt werden.
Viele Entsorgungsunternehmen setzen höhere Tarife an, wenn die Mülltrennung nicht ordentlich erfolgt, also z.B. gemischter Hausmüll in der Papiertonne oder in der Tonne für Verpackungsmüll landet oder Plastik in der Biomüll-Tonne - von den Entsorgungsunternehmen muss dies anschließend heraussortiert werden, es verteuert sich die Verwertung.
Dadurch werden häufig dem Vermieter erhöhte Müllbeseitigungskosten in Rechnung gestellt, die der Vermieter dann mit der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegt.
Betriebskostenabrechnung - hohe Kosten für Müllabfuhr wegen schlechter Mülltrennung
Ein Mieter hatte sich gegen die Umlage der höheren Kosten gewehrt, mit dem Argument, er selbst trenne immer sorgfältig den Müll. Er klagte auf Rückzahlung der Mehrbelastung.
Betriebskostenabrechnung überprüfen - häufige Gründe für einen Widerspruch
Vermieter hatte Mieter zur Mülltrennung aufgefordert
Der Vermieter hatte in diesem Streitfall auch nachgewiesen, dass er sich ausreichend bemüht hatte, dass die Mieter die Mülltrennung durchführen, die Mieter auch informiert waren.
Urteil - Erhöhte Kosten für Müllbeseitigung wegen schlechter Mülltrennung
Das Amtsgericht Frankenthal entschied mit Urteil vom 15.2.2019 (Az. 3a C 288/18 ), es sei in Ordnung, dass diese Kosten auf alle Mieter nach Flächenanteilen umgelegt werden.
Ebenso wie erhöhte Reinigungskosten auf alle Mieter umgelegt würden, auch wenn vielleicht einige Mieter mehr als andere zur Verschmutzung beitragen, könnten somit auch die erhöhten Müllbeseitigungskosten auf alle Mieter umgelegt werden.
Anders könnte es sein, wenn sich eindeutig nachweisen lässt, wer die höheren Kosten verursacht - was aber aus praktischen Gründen meist ausgeschlossen sein wird.
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