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Hohe Energiepreise - Erhöhung der Heizkostenvorauszahlungen

Wegen der stark steigenden Energiepreise verlangen manche Vermieter jetzt eine Erhöhung der Heizkosten-Vorauszahlungen. Was kann man als Mieter tun?

Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung wird nicht gezahlt - Mietschulden können entstehen

Die Frage ist brisant, weil Heizkostenvorauszahlungen zur "Miete" gehören.

Heizkostenabrechnung führt zur Nachzahlung - Erhöhung der Vorauszahlungen

Endet eine Heizkostenabrechnung mit einer Nachzahlungsverpflichtung, dann darf der Vermieter die Vorauszahlungen entsprechend erhöhen, § 560 BGB.

Stark gestiegene Energiepreise - Vermieter will deshalb die Heizkostenvorauszahlung erhöhen

Abrechnungen berücksichtigen aber nur die Kosten des Abrechnungsjahrs - die liegen also fast ein Jahr zurück.

  • Seit einigen Monaten steigen aber die Energiekosten gewaltig.

Ob der Vermieter erhöhte Vorauszahlungen verlangen kann, wenn die Kosten nach Ende des letzten Abrechnungszeitraums gestiegen sind, und was für Belege der Vermieter vorlegen muss, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden.
BGH zu Erhöhung von Heizkosten-Vorauszahlungen

Hohe Energiepreise - Vermieter verlangt erhöhte Vorauszahlungen für Heizkosten - was tun?

Als Mieter kann man vielleicht die erhöhten Vorschüsse nicht zahlen, es wird ja auch anderes gerade sehr viel teurer, oder man will es nicht.

Richtig ist: Der Vermieter muss erst ein Jahr später abrechnen. Führt die Erhöhung der Vorauszahlung  dazu, dass zu viel bezahlt wird, dann bekommt man als Mieter zu hohe Vorschüsse erst deutlich später zurück, nach Vorlage der Heizkostenabrechnung.

  • Aber wenn die Kosten sich tatsächlich erhöht haben, und die Vorschüsse nicht angepasst wurden, dann fällt die Nachzahlungsrechnung ein Jahr später um so heftiger aus. Wirtschaftlich macht es also vielleicht sogar mehr Sinn, bereits jetzt monatlich etwas mehr zu zahlen.

Erhöhte Heizkostenvorschüsse werden nicht gezahlt - Kündigungsrisiko wegen Mietrückständen

Hinzu kommt das Kündigungsrisiko: Wenn am Ende von einem Gericht geurteilt wird, dass der Vermieter zu Recht erhöhte Vorschüsse verlangt hat, dann kann auch eine Kündigung wegen Mietrückständen als wirksam beurteilt werden.

  • Eine fristgemäße Kündigung ist schon möglich, wenn ein Mietrückstand von etwas mehr als 1 Monatsmiete besteht. Auch die sofortige Nachzahlung im Falle einer Kündigung hilft dann oft nicht.

Stark gestiegene Energiekosten - erhöhte Heizkostenvorauszahlungen zahlen?

Verlangt der Vermieter erhöhte Heizkostenvorauszahlungen, dann kommt es zunächst darauf an, ob er plausibel erklärt, wie er zu dem Erhöhungsbetrag kommt. Der Verweis auf allgemeine Preissteigerungen reicht nicht.

  • Es kann sinnvoll sein, den erhöhten Heizkostenvorschuss zu bezahlen.
  • Mieterinnen und Mieter sollten jedenfalls sorgfältig prüfen, wann die Differenz der Heizkostenvorauszahlungen in der Summe den Betrag einer Monatsmiete erreichen wird.
  • Sind noch andere Mietbeträge streitig, z.B. wegen einer möglichen Mietminderung, dann sollten die hinzugerechnet werden.
  • Spätestens kurz vor dem Zeitpunkt, in dem die Mietdifferenzen insgesamt den Betrag einer Monatsmiete (Bruttowarmmiete) erreichen, sollten sie bezahlt werden.
  • Die Mietzahlung sollte unter Rückforderungsvorbehalt gestellt werden, jedenfalls dann, wenn auch Mietminderungs-Beträge mit bezahlt werden.
Hinweis


  • Verlangt der Vermieter keine Erhöhung der Vorauszahlungen, so ist es gut, bereits jetzt jeden Monat einen Betrag beiseite zu legen, damit der zu erwartende hohe Nachzahlungsbetrag gezahlt werden kann.



Redaktion


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