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Mietvertragsende - Rückzahlung der Kaution vom neuen Vermieter

Nach Ende eines Mietvertrags wollen Mieter natürlich die an den früheren Eigentümer gezahlte Kaution zurückbekommen. Ist nur der neue Eigentümer zur Rückzahlung verpflichtet oder vielleicht auch der frühere Eigenttümer?

Ende des Mietvertrags - Eigentumswechsel - Abrechnung und Rückzahlung der Kaution

Welche Rechte haben Mieter für die Rückzahlung der Kaution, wenn zwischenzeitlich das Haus, die Wohnung verkauft wurde, von wem bekommt man als Mieter dann die Kaution zurück?

Haus, Wohnung wurde verkauft - wer zahlt am Ende des Mietvertrags die Kaution zurück?

Hat der Mieter eine Kaution an einen früheren Vermieter / Eigentümer gezahlt

  • dann haftet der neue Eigentümer für die Rückgabe der Kaution, 
    siehe dazu Amtsgericht Esslingen, Urteil vom 28.08.2017  (Az.: 6 C 447/17 )
  • es haftet aber auch der frühere Vermieter.

Kaution wieder bekommen - neuer Eigentümer hat die Kaution vom Verkäufer nicht erhalten

Der Fall:

Seit der Mietvertrag abgeschlossen wurde und Mieter die Kaution gezahlt haben, wurde das Haus, die Wohnung verkauft, vielleicht sogar mehrfach.

  • Der aktuelle Eigentümer behauptet, er habe die Kaution nie bekommen, zahlt jedenfalls Ihre Kaution nicht aus.

Früherer Eigentümer der Mietwohnung haftet gesetzlich auch für die Rückzahlung der Kaution

Der Vorteil des Mieters:
Nach dem Gesetz haftet auch der frühere Vermieter / Eigentümer für die Rückzahlung der ihm ehemals anvertrauten Kaution.

  • Mieter können die geleistete Kaution auch vom früheren Vermieter am Mietvertragsende zurückfordern. 
Hinweis


Auch im Fall einer Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des aktuellen Eigentümers / Vermieters haftet der frühere Vermieter.

  • Ausnahme:
    ​​​​​​​Etwas anderes gilt nur, wenn Mieter beim Verkauf und Eigentümerwechsel durch eine besondere, individuelle und ganz klar formulierte Vereinbarung auf die Haftung (früherer Eigentümer haftet nicht für die Kaution) gegenüber dem bisherigen Eigentümer / Verkäufer verzichtet haben.
    Weitergabe Kaution - Zustimmung, Ãœbertragung an neuen Eigentümer 
Tipp


In einer solchen Situation ist eine anwaltliche Beratung sehr zu empfehlen.



Redaktion


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