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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Mieter kann nach Modernisierung die Mieterhöhung nicht zahlen
Vermieter dürfen grundsätzlich nach einer Modernisierung die Miete erhöhen - aber was ist, wenn Mieter die neue Miete nicht zahlen können, weil das Einkommen zu gering ist?
Bei Modernisierung persönliche oder wirtschaftliche Härtegründe dem Vermieter mitteilen
Mieter haben nach einer Modernisierungsankündigung des Vermieters nur wenig Zeit, eine persönliche Härte oder wirtschaftliche Härtegründe gegenüber dem Vermieter mitzuteilen.
- Daher ist es sehr wichtig, sich sofort nach Erhalt der Modernisierungsankündigung fachkundig, anwaltlich beraten zu lassen, damit keine Frist versäumt wird.
- Dabei sollte die Ankündigung der Modernisierung auch auf Fehler geprüft werden.
- Musterbrief - Finanzielle, wirtschaftliche Härte bei Modernisierung mitteilen.
​​​​​​​Mieterhöhung wegen Modernisierung - Mieter kann Mieterhöhung nicht zahlen
Sind Mieter wegen eines geringen Einkommens nicht in der Lage, eine Modernisierungsmieterhöhung zu bezahlen, dann kann ein Härtefall vorliegen, durch den eine Mieterhöhung nur teilweise oder gar nicht gezahlt werden muss:
Modernisierungsmieterhöhung - Härteeinwand durch Mieter
Niedriges Einkommen - ist die Modernisierungsmieterhöhung zu zahlen?
Der Vermieter hatte einen Aufzug eingebaut und verlangte die Erhöhung der Miete.
- Die Mieterin hatte angegeben, dass sie die erhöhte Miete wegen ihres geringen Einkommens nicht zahlen kann.
Mieter muss wegen eines geringen Einkommens Modernisierungsmieterhöhung nicht bezahlen
Vor dem Landgericht Berlin (Az. 67 S 78/16) konnte die auf Zahlung der Mieterhöhung verklagte Mieterin ihr geringes Einkommen nachweisen.
Das Gericht stellte bei der Prüfung der Einkommensverhältnisse sogar fest, dass durch die Mieterhöhung der Mieterin weniger als das anerkannte Existenzminimum zur Verfügung stehen würde.
Das Gericht entschied in diesem Fall, dass die modernisierungsbedingte Mieterhöhung unzumutbar, von der Mieterin nicht zu zahlen ist, denn diese würde zu einer nicht mehr zu rechtfertigenden wirtschaftlichen Härte für die Mieterin führen.
Modernisierung - als betroffener Mieter Beweise für den Zustand des Hauses sammeln
Wichtig ist auch, dass Beweise für den Zustand eines Hauses vor der Modernisierung gesammelt werden, denn ersparte Kosten von Instandsetzungen dürfen Vermieter bei einer Modernisierungsmieterhöhung nicht berücksichtigen.
Redaktion
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