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Kinder als Grund für Überbelegung der Wohnung - Kündigung

Die Wohnungsnot, der Mangel an preiswerten Wohnungen, hat in München zu einer Kündigung wegen Ãœberbelegung einer Einzimmerwohnung geführt, weil die Eltern mit ihren zwei kleinen Kindern in der Wohnung lebten.

Ehepaar lebt mit zwei kleinen Kindern in einer Einzimmerwohnung - Ãœberbelegung

Ein Ehepaar lebte mit seinen beiden kleinen Kindern in einer rund 26 m² großen Ein-Zimmer-Wohnung, der Wohnraum hatte eine Größe von 16 m².

Im Mietvertrag war vereinbart, dass auf Grund der geringen Größe der Wohnung der Mieter nicht berechtigt sei, eine weitere Person in die Wohnung aufzunehmen, mit Ausnahme des Ehepartners.

Vermieter verlangt die Ãœberbelegung der Wohnung zu beenden

Nachdem dem Vermieter das gemeinsame Wohnen mit insgesamt 4 Personen in der 1-Zimmer-Wohnung aufgefallen war, erhielt der Mieter die Aufforderung (Abmahnung), die Ãœberbelegung zu beenden, reagierte aber nicht darauf.
Ãœberbelegung der Mietwohnung - was bedeutet das eigentlich? 

Vermieter spricht Kündigung der Wohnung wegen Überbelegung aus

Daraufhin erfolgte die Kündigung. Weil der Mieter nicht auszog, reichte der Vermieter Räumungsklage beim Amtsgericht München ein.

Gericht bestätigt die Kündigung der Wohnung wegen Überbelegung

  • Das Gericht (Az. 415 C 3152/15) bestätigte die Kündigung,  da durch die Ãœberbelegung der Wohnung der Mieter gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, tatsächlich jeder Person nur vier Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung stehe, es sich deshalb um eine klare Ãœberbelegung handele.
  • Das Gericht gewährte der Familie eine Räumungsfrist von 5 Monaten. 
Hinweis


Dieses Urteil ist ein sehr besonderer Fall und kann nicht einfach auf andere Fälle übertragen werden, denn immer sind die besonderen Umstände eines Einzelfalls zu berücksichtigen. 

Das Urteil ist sehr kritisch zu sehen - es sollte nicht reichen, dass wegen Kleinkindern eine Kündigung des Mietvertrages wegen Ãœberbelegung erfolgen kann.


Redaktion


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