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Einzug in Wohnung - Vermieterbescheinigung für Meldebehörde

Bei einem Einzug in die neue Wohnung hat der Vermieter für neue Mieter eine Vermieterbescheinigung für die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde auszustellen.

Meldegesetz verpflichtet Vermieter, den Einzug eines neuen Mieters schriftlich zu bestätigen 

Vermieter werden mit dem Meldegesetz verpflichtet, den Einzug eines Mieters mit einer "Vermieterbescheinigung" schriftlich zu bestätigen. 

  • Die Vorlage eines Mietvertrags für eine Anmeldung ist nicht ausreichend für die Meldebehörde.

Mieter muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden

Alle Mieter in Deutschland müssen sich innerhalb von zwei Wochen bei einem Einzug in eine Wohnung anmelden. 

  • Die Abmeldung vom bisherigen Wohnsitz wird bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes vorgenommen. Bei einem Auszug muss also keine Bescheinigung bei der Meldebehörde am bisherigen Wohnsitz nochmals vorgelegt werden.
  • Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Tag des Einzugs in die neue Wohnung.
    Hierfür muss der Mieter eine Bescheinigung des Vermieters über den Einzug bei der Meldebehörde vorlegen.
  • Ohne Vermieterbescheinigung ist keine Neuanmeldung möglich: 
    Vermieterbescheinigung - Abmeldung, Anmeldung neuer Wohnsitz
    (Die Vorlage eines geschlossenen Mietvertrags bei der Behörde ist nicht ausreichend.)
Hinweis


Als Ersatz für die Ãœbermittlung einer solchen Bescheinigung an den neuen Mieter kann der Vermieter die Meldebehörde auch direkt über den Einzug informieren. 

Hierüber sollte der Vermieter seinen Mieter dann immer benachrichtigen.

Vermieterbescheinigung wird nicht rechtzeitig oder gar nicht ausgestellt - Bußgeld

Mieter müssen, wenn keine (oder nicht rechtzeitig) die Vermieterbescheinigung ausgestellt wurde, dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

Dies ist wichtig, da Mieter sonst die zweiwöchige Frist für die Anmeldung versäumen könnten - hieraus kann dann ggf. ein Bußgeld für den Mieter und den Vermieter von bis zu 1.000 Euro entstehen. 

Auch für Untermieter muss eine Vermieterbescheinigung ausgestellt werden

Ein Untermieter hat ebenfalls die Pflicht, sich bei dem Einwohnermeldeamt mit dem neuen Wohnsitz anzumelden: 
Vermieterbescheinigung für Untermieter ausstellen - Wohnsitz anmelden  

Mustervorlage:
Bescheinigung für Untermieter

  • Die Vermieterbescheinigung wird vom Hauptmieter der Wohnung ausgestellt.

Vermieterbescheinigung für Familienangehörige, Partner, Freund, Freundin für Meldebehörde

Zieht ein naher Familienangehöriger in die Wohnung des Hauptmieters, für den der Vermieter keine Genehmigung erteilen muss, so muss in diesem Fall der Hauptmieter die Bescheinigung ausstellen.

Die Mustervorlage finden Sie hier:
Vermieterbescheinigung Meldebehörde - Familienangehörige, Partner 



Redaktion


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