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Widerruf eines Mietvertrags für Wohnung - Vermieter ist Unternehmer
Ist der Vermieter Unternehmer im Sinne des Verbraucherrechts, dann können Mieter das Recht haben, mietvertragliche Vereinbarungen zu widerrufen.
Widerruf eines neuen Wohnungsmietvertrags durch Mieter
Sogar ein neu abgeschlossener Mietvertrag für eine Wohnung kann möglich sein.
- Ein Widerruf kann in Betracht kommen beim Vertragsabschluss:
Neuen Mietvertrag nach Verbraucherrecht widerrufen, lösen
Nachträgliche Änderungen des Wohnungsmietvertrags - Widerruf kann möglich sein
- Aber auch bei späteren Vertragsänderungen:
Mietvertragsänderung - Recht auf Widerruf durch Mieter besteht
z.B.:
Modernisierungsvereinbarung - Widerruf nach Verbraucherrecht
Zustimmung zur Mieterhöhung der Wohnung - kein Widerrufsrecht für Mieter
Bei einer Mieterhöhung besteht dieses Widerrufsrecht allerdings nicht:
Kein Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zur Mieterhöhung
Vermieter als Unternehmer - wann ist ein Vermieter Unternehmer?
Ein Widerrufsrecht gibt es nur, wenn der Vermieter Unternehmer ist, § 355 BGB. Ob die Unternehmereigenschaft vorliegt, ist im Einzelfall zu beurteilen und durchaus schwierig.
Unternehmer ist grundsätzlich eine Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts (wie z.B. eines Mietvertrags) in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt.
- Ist der Vermieter Kaufmann, der eine gewerbliche Vermietung betreibt, ist er eindeutig Unternehmer.
- Handelt ein Vermieter nur in Verwaltung privaten Eigenvermögens, auch wenn das ein größerer Immobilienbesitz ist, ist er nicht unbedingt Unternehmer - es muss daher eine Prüfung der Anhaltspunkte für eine vorliegende Unternehmereigenschaft erfolgen.
Ob der Vermieter sich einer Hausverwaltung bedient, ist dabei nicht entscheidend:
​​​​​​​Eine Verwaltung könnte der Nicht-Unternehmer ebenso beauftragen wie der Unternehmer.
Widerrufsrecht - Unternehmereigenschaft einer Vermögensverwaltung
Verursacht die Vermögensverwaltung von Immobilien einen erheblichen organisatorischen und zeitlichen Aufwand wird, durch die Unterhaltung eines Büros das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebs vermittelt, dann ist der Vermieter Unternehmer.
- Teilweise sehen die Gerichte einen Vermieter - auch wenn er nur wenige Wohnungen besitzt - als Unternehmer an, wenn er planmäßig und dauerhaft am Wohnungsmarkt teilnimmt.
Das ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Redaktion
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