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Ratgeber Untervermietung
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Nachteile durch Modernisierung - Verschlechterung der Wohnung
Modernisierungsmaßnahmen können dazu führen, dass es in bestimmten Bereichen zu einer Verschlechterung der Wohnung kommt, zu einer Verringerung der Wohnqualität, und Mieter dadurch Nachteile haben.
Modernisierung soll Verbesserung für Wohnung oder Haus bringen
Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters fast immer dulden und meist auch eine Mieterhöhung bezahlen.
- Eigentlich sollen Modernisierungsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Wohnung, des Gebäudes oder des Wohnumfelds führen, § 555b BGB.
Modernisierung - Verbesserung
Dabei kommt es nicht darauf an, dass Mieter die Maßnahmen als Verbesserung empfinden, sondern ob sie Energie oder Wasser einsparen, und insbesondere, ob Maßnahmen nach allgemeiner Anschauung als "Verbesserung des Gebrauchswerts der Wohnung" oder "Verbesserung der Wohnverhältnisse" angesehen werden.
Verbesserung der Wohnung durch Modernisierung
Liegen Voraussetzungen dafür vor, dann müssen die Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden, wenn nicht ausnahmsweise besondere Härtegründe bestehen:
Und der Vermieter kann für diese Maßnahmen eine Mieterhöhung verlangen.
Mieterhöhung durch Umlage der Modernisierungskosten
Nachteile durch Modernisierung der Wohnung - Verringerung der Wohnqualität
Es kann passieren, dass die Verbesserung an einer Stelle auch zu einer Verringerung der Wohnqalität führt.
Beispiele
Durch eine Vergrößerung des Badezimmers fällt die separate Toilette weg.
Fenster mit wesentlich dickeren Rahmen können zu einer deutlichen Verschlechterung der Belichtung führen.
Eine starke Außenwanddämmung kann zu einer deutlichen Verringerung des Lichteinfalls führen.
Dicke Dämmung führt zu geringerem Lichteinfall und eingeschränkter Sicht
Verschlechterung der Wohnung durch Modernisierung - Duldung der Modernisierung?
- Wenn eine Maßnahme eine Verschlechterung in der Mietwohnung mit sich bringt, dann kann das dazu führen, dass die Maßnahme nicht geduldet werden muss - allerdings nur dann, wenn die Ausführung dieser Maßnahme nicht für andere Wohnungen erforderlich ist.
Anbau eines zweiten Balkons nicht immer eine Wertverbesserung
Hier ist äußerste Vorsicht geboten und fachkundige Beratung unbedingt erforderlich, weil eine gesetzliche Duldungspflicht besteht, wenn ein Gericht das anders beurteilt.
Verschlechterung der Wohnung - geringere Mieterhöhung, dauerhafte Mietminderung möglich
- Kommt nach Ausführung der Modernisierung die Mieterhöhung, dann kann es sein, dass für bestimmte Maßnahmen gar keine Mieterhöhung verlangt werden kann.
Einbau bodentiefer Fenster im Schlafzimmer ausnahmsweise keine Wertverbesserung
Bad größer, aber separate Toilette fällt weg - keine Mieterhöhung
BGH: Mietminderung wegen Verschlechterung durch Modernisierung
Es kann sogar dazu kommen, dass Mieter für die dauerhafte Verschlechterung eine dauerhafte Mietminderung verlangen kann.
Lichteinfall durch Modernisierung deutlich verschlechtert - Mietminderung
Es könnte dann auch darauf ankommen, ob eine andere bautechnische Lösung möglich gewesen wäre, die nicht zu Nachteilen geführt hätte.
Für Mieter ist das aber nur schwer festzustellen oder zu beweisen.
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Redaktion
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