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Heizkostenabrechnung - Vermieter rechnet die Heizkosten nicht ab

Erstellt der Vermieter die Heizkostenabrechnung nicht, oder ist die Abrechnungsfrist überschritten, dann haben Mieter verschiedene Möglichkeiten, ihre sich daraus ergebenden Rechte durchzusetzen.

Abrechnungsfrist für Heiz- und Warmwasserkosten muss der Vermieter beachten

Der Vermieter muss über die geleisteten Vorschüsse für Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen, innerhalb der vom Gesetz in § 556 Abs. 3 BGB festgelegten Abrechnungsfrist: 
Abrechnungsfrist für warme Betriebskosten 

Prüfen Sie zunächst, ob die Abrechnungsfrist abgelaufen ist. 

Vermieter wegen Erstellung der Heizkostenabrechnung mahnen, Frist setzen

Besonders, wenn Sie nicht genau wissen, ob bei der Abrechnung ein Guthaben oder eine Nachzahlung herauskommt, sollten Sie keinesfalls vor Ablauf der Abrechnungsfrist tätig werden.

  • Wenn die Abrechnungsfrist abgelaufen ist, sollten Sie schriftlich den Vermieter mahnen, die Abrechnung zu erteilen. Setzen Sie eine Frist, am besten geben Sie ein genaues Datum an, bis wann Sie die Abrechung erhalten wollen. Es ist sinnvoll, wenn Sie auch nachweisen können, dass der Vermieter Ihr Schreiben erhalten hat:  Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe 
  • Wenn die Frist abgelaufen ist, können Sie den Vermieter auf Erteilung der Abrechnung verklagen:  Prozess - Vermieter auf Erteilen einer Abrechnung verklagen .
    Spätestens jetzt sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.

Erstellung einer Heizkostenabrechnung durchsetzen - Weitere Möglichkeiten neben einer Klage

Neben einer Klage gibt es weitere Möglichkeiten - und zwar kommt es nun darauf an, ob Ihr Mietvertrag noch läuft, oder schon beendet ist.

Bei laufendem Mietvertrag Zurückbehaltungsrecht für Heizkostenvorauszahlungen ausüben

Für beide Strategien ist dringend zu empfehlen, dass Sie Ihren Einzelfall fachkundig prüfen lassen.

Die nachträglich erstellte Heizkostenabrechnung ergibt ein Guthaben - Verzugszinsen

Auch wenn der Vermieter im weiteren Verlauf eine Abrechnung erteilt, aus der sich ein Guthaben für Sie ergibt, muss er nicht automatisch Zinsen auf dieses Guthaben zahlen.
Der Vermieter kommt mit der Zahlung erst dadurch in Verzug, dass Sie den Zahlbetrag anmahnen, und erst von diesem Zeitpunkt an können Sie auch Zinsen verlangen: 
Späte Betriebskostenabrechnung - Zinsen für Guthaben verlangen .


Redaktion


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