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Angefragter Suchbegriff: Weihnachtsdekoration

Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:

Wenn andere Mieter durch eine Weihnachtsdeko nicht besonders gestört werden, dann ist das weihnachtliche Schmücken von Fenstern und Balkonen in der Regel erlaubt. Zu beachten:  Auch durch die Weihnachtszeit ergeben sich keine Ausnahmeregelungen für von

Mieter schmücken häufiger die Außenseite ihrer Wohnungstür mit Türschmuck oder auch einem Türkranz. Ist das Mietern erlaubt, darf der Vermieter das verbieten? Vermieter fordert, dass ein vom Mieter angebrachter Türschmuck entfernt werden

Der Hausflur und das Treppenhaus sind insoweit immer mitvermietet, dass Mieter (und ihre Besucher) das Treppenhaus nutzen dürfen, z.B. um zur Wohnung und auch zum Keller, zum Hof, zum Trockenraum und auch zu mitvermieteten Flächen und