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Angefragter Suchbegriff: notmaßnahmen

Es wurden 1 Suchergebnisse gefunden:

Ist Gefahr im Verzug, dann dürfen Mieter selbst sofort handeln, z.B. einen Auftrag für erste Notmaßnahmen, Notreparaturen erteilen, die z.B. einen weit höheren Sachschaden verhindern oder um Personenschäden zu verhindern.  Als Mieter sofort