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Angefragter Suchbegriff: nutzerwechselgebühr
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Nutzerwechselgebühr, in Betriebskostenabrechnungen auch zu finden unter der Bezeichnung, "Kosten der Zwischenablesung", nicht in die Abrechnung aufgenommen werden darf. Der Mieter hat dies