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Prüfung Betriebskostenabrechnung Wohnung - Kopien vom Vermieter

Die Prüfung der Belege zu einer Betriebskostenabrechnung ist  in der Regel nur in den Räumlichkeiten, Geschäftsräumen des Vermieters oder der Verwaltung möglich. Ein Anspruch auf die Ãœbersendung von Kopien zur Prüfung der Abrechnung kann in bestimmten Fällen aber bestehen. 

Kopien von Unterlagen der Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung als Mieter bekommen

Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen:
Anspruch auf Einsicht in die Belege zur Betriebskostenabrechnung,
Betriebskosten, Unterlagen prüfen - Einsicht in Belege, Fotos, Notizen

Auch die Heizkostenabrechnung kann geprüft werden:
Heizkostenabrechnung für Wohnung prüfen - Prüfung der Belege 

Kopien von Belegen, Rechnungen, muss der Vermieter Mietern nur unter bestimmten Umständen zur Verfügung stellen. 

Unabhängig davon können Mieter mit dem Vermieter vereinbaren, dass dieser Kopien zur Verfügung stellt, Vermieter können dafür aber Kosten verlangen.

Prüfung Betriebskostenabrechnung - Kopien vom Vermieter für Rechnungen, Belege erhalten

Nur im Ausnahmefall sind Kopien vom Vermieter zur Verfügung zu stellen. Ist für Mieter die Einsicht in die Belege der Abrechnung in den Räumen des Vermieters unzumutbar, dann ist der Vermieter verpflichtet, Kopien zu senden.

  • Dies wäre z.B. der Fall, wenn sich das Büro des Vermieters in weiter Entfernung zur Wohnung des Mieters befindet und nicht bequem, sondern nur mit hohem zeitlichen Aufwand (und Kosten) erreichbar ist.
  • Mieter haben z.B. einen Anspruch auf Einsicht in die Belege zu einer Betriebskosten­abrechnung an ihrem Mietort, wenn für die Einsicht in die Unterlagen eine Entfernung von 400 km zurückgelegt werden müsste, so das Landgericht Freiburg. Auch bei einer Entfernung von 250 km wurde der Anspruch gerichtlich bestätigt.

Betriebskostenabrechnung prüfen - Kopien wegen gesundheitlicher Einschränkungen

Liegt z.B. eine Gehbehinderung vor oder ist man auf andere Weise gesundheitlich eingeschränkt, können die Geschäftsräume des Vermieters nur unter erheblichen Mühen oder mit Eingehen gesundheitlicher Risiken erreicht werden,

  • dann hat der Vermieter dem Mieter Kopien der Unterlagen für die Prüfung der Nebenkostenabrechnung zur Verfügung zu stellen. 

Für Kopien von Belegen der Betriebskostenabrechnung verlangt der Vermieter Kosten

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Kopien der Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Es ist möglich, dass der Vermieter bis zu 50 Cent für eine Kopie verlangt.

  • Verschiedene Amtsgerichte haben 50 Cent Kopierkosten je Seite schon für angemessen gehalten.
  • Um die Kosten gering zu halten, ist es sinnvoll, nur Kopien für solche Positionen der Abrechnung zu verlangen, die als zweifelhaft eingestuft werden.

Kostenvorschuss für Kopien der Abrechungsunterlagen darf der Vermieter verlangen

Möglich ist sogar, dass der Vermieter einen Kostenvorschuss vom Mieter für das Anfertigen der Kopien haben möchte, bevor er Kopien zusendet.


Redaktion


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