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Angefragter Suchbegriff: Rückbauverpflichtung

Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:

Rückbaupflicht Einbauten, Umbauten bei DDR-Mietverträgen Ist ein Mietvertrag vor dem 3. Oktober 1990 im Gebiet der ehemaligen DDR geschlossen worden , besteht möglicherweise keine Rückbaupflicht für Umbauten oder Einbauten, die der Mieter vorgenommen hat. Hinweis Das Zivilgesetzbuch der DDR sah vor,

Haben Mieter während der Mietzeit Einbauten in der Wohnung vorgenommen, dann gilt grundsätzlich dass diese Einbauten vor der Rückgabe der Mietwohnung zu entfernen sind.  Einbauten aus der Wohnung ausbauen, wenn diese vom Vormieter

Wollen Mieter selbst die Wohnung modernisieren, Umbauarbeiten durchführen, um die Wohnung praktischer oder bequemer zu gestalten, dann ist dafür die Zustimmung des Vermieters erforderlich, wenn diese Arbeiten mit Eingriffen in die Bausubstanz