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DDR-Mietvertrag - sind Einbauten vom Mieter bei Auszug zu entfernen?

Ist ein Mietvertrag vor dem 3. Oktober 1990 im Gebiet der ehemaligen DDR geschlossen worden, besteht möglicherweise keine Rückbaupflicht für Umbauten oder Einbauten, die der Mieter vorgenommen hat.

Mietvertragsende bei altem DDR-Mietvertrag - Ausbau, Rückbau von Einbauten

Das Zivilgesetzbuch der DDR sah vor, dass der Vermieter keinen Anspruch auf Rückbau von ungenehmigten Umbauten hat, wenn diese

  • "im gesellschaftlichen Interesse" lagen. Das galt z.B. für Fliesen im Bad, PVC-Bodenbelag im Bad, abgehängte Decken, Hängeböden und Einbauschränke. 
  • Dies kann noch heute von Bedeutung sein, weil oft erst bei Rückgabe der Wohnung vom Vermieter verlangt wird, dass Umbauten rückgängig gemacht werden.

Alter DDR-Mietvertrag - Vermieter will Ausbau von früheren Einbauten des Mieters

Sind allerdings diese Umbauten erst nach dem 3. Oktober 1990 durchgeführt worden - was der Vermieter im Streitfall nachweisen muss - dann spielt das "gesellschaftliche Interesse" keine Rolle mehr.

Es wird dann der Grundsatz angewandt, dass der Mieter ungenehmigte Umbauten (meist) entfernen muss.


Redaktion


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