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Benutzung der Wohnung - was darf ich als Mieter tun?

Wer eine Wohnung mietet, will dort nach eigenen Vorstellungen leben. Dieses Recht gibt  grundsätzlich jeder Mietvertrag her, aber es gibt Einschränkungen für die Nutzung der Mietwohnung.

Allgemeine Grundsätze für die Nutzung einer Mietwohnung

Grundsätzlich müssen Mieter Rücksicht gegenüber ihren Nachbarn nehmen: 
Rücksicht auf Nachbarn - Störungen anderer Mieter vermeiden 

Manchmal ergeben sich auch genauere vertragliche Regelungen aus der Hausordnung:
Hausordnung - Wirksame und unwirksame Regelungen, Klauseln

Die Ruhezeiten sollten beachtet werden:
Allgemein übliche Ruhezeiten - Mittagsruhe, Nachtruhe 

Auch der Hausfrieden muss gewahrt werden:
Jeder ist verpflichtet, den Hausfrieden einzuhalten - Mietrecht 

Grenzen für die Benutzung der Wohnung - was darf ich als Mieter?

Aber wo sind die Grenzen für die Benutzung der Wohnung, was dürfen Mieter in ihrer Wohnung tun? Die Nachbarn haben ja das gleiche Recht.

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Besucher, Gäste, Mitbewohner und Untermieter in der Wohnung

Die Nutzung der Mietwohnung an sich

Als Mieter die Wohnung oder ein Zimmer untervermieten

Balkon, Terrasse der Mietwohnung nutzen - was ist erlaubt?

Bohren im Bereich des Balkons ist meist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht möglich

  • Manchmal möchten Mieter irgendetwas (z.B. ein Regal) mittels Bohren und Verschrauben mit Dübeln außen an den Seitenwänden des Balkons anbringen. 
    Bohren im Bereich des Balkons ist in der Regel ein Eingriff in die Bausubstanz, wozu der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden sollte.
    Das Bohren in den Boden (auch die Decke) ist grundsätzlich nicht erlaubt, da die Balkonabdichtung beschädigt werden kann. 

Sonnenschutz, Sichtschutz, eine Verkleidung am Balkon der Wohnung anbringen

  • Sonnenschutz, Sichtschutz anbringen:
    Sonnenschutz, Sichtschutz am Balkon der Wohnung anbringen 
  • Soll das Geländer des Balkons optisch verändert werden, so ist ebenfalls immer der Vermieter um Erlaubnis zu fragen, auch wenn nicht gebohrt werden muss - Vermieter stimmen dem oft nicht zu, wenn das äußere Erscheinungsbild des Hauses gestört wird.

Die Lagerung gefährlicher, brennbarer Stoffe in der Wohnung, dem Keller oder Dachboden

Als Mieter Renovierungen, Einbauten oder Umbauten in der Mietwohnung durchführen

Als Mieter Flächen außerhalb der Wohnung nutzen - Garten, Hof, Flur, Treppenhaus

Darf man als Mieter die Wohnung beruflich nutzen, in der Wohnung arbeiten?

Hinweis


Schwerwiegende Verletzungen der Mietvertragspflichten können den Vermieter berechtigen, eine fristgemäße Kündigung oder sogar fristlose Kündigung auszusprechen:
Kündigung des Mietvertrags wegen Vertragsverletzung durch Mieter 

Dem muss meistens — aber nicht in jedem Fall — eine schriftliche Abmahnung vorausgehen: 
Abmahnung des Vermieters - welche Folgen kann sie haben?



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