Musterbriefe, Mustervorlagen
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
- Musterverträge
​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Anwalt finden
Ungezieferbeseitigung durch Vermieter oder Mieter - wer zahlt?
Ungeziefer in der Mietwohnung muss, wenn es sich um einen stärkeren Befall handelt, immer vom Vermieter beseitigt werden bzw. der Vermieter muss den Auftrag zur Schädlingsbekämpfung erteilen.
Damit ist aber noch nicht die Übernahme der Kosten für die Beseitigung geklärt.
Hinweis
Grundsätzlich:
Der Vermieter kann die Kosten einer Ungezieferbeseitigung vom Mieter nur verlangen, wenn er nachweisen kann, dass Mieter ein Verschulden trifft:
Ungezieferbeseitigung - Kosten vom Mieter oder Vermieter zu zahlen?
- Eine Regelung im Mietvertrag, die zur Pflicht einer Kostenübernahme führt, ist unwirksam: Ungezieferbeseitigung - Regelung im Mietvertrag - soll Kosten des Mieters sein
- Manchmal versuchen Vermieter die Kosten einer Schädlingsbekämpfung über die Betriebskostenabrechnung Mietern zu belasten - nicht immer ist das möglich bzw. erlaubt:
Ungeziefer - Kosten der Bekämpfung, Beseitigung als Betriebskosten
Ungeziefer in der Mietwohnung
Ist ein Ungezieferbefall in der Wohnung, dann hat der Mieter die Pflicht, den Vermieter zu informieren.
Ungeziefer in Mietwohnung - Beseitigung - Mitteilung an Vermieter
In allen Fällen eines verstärkten Befalls ist immer sofort der Vermieter zu informieren, damit die Ungezieferbeseitigung durch den Vermieter durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben wird - dies ist die Pflicht des Vermieters, gleichgültig welche Ursache der Befall hat!
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter
Vermieter muss Ungeziefer in der Mietwohnung, dem Haus beseitigen
Tritt Ungeziefer auf, das z.B. aus dem Keller, benachbarten Wohnungen oder dem Treppenhaus kommt, dann ist der Vermieter verpflichtet, dagegen vorzugehen, Maßnahmen zu ergreifen.
Leichter Ungezieferbefall der Mietwohnung - nicht immer vom Vermieter zu beseitigen
Ein erheblicher Befall muss immer vom Vermieter beseitigt werden.
Erheblicher oder geringer Ungezieferbefall in der Mietwohnung?
- Allerdings:
Nur vereinzelt auftretendes Ungeziefer in der Mietwohnung ist vom Mieter zu beseitigen, z.B. wenige Ameisen. - Besteht eine Laufstrasse, dann ist der Befall immer erheblich und ist vom Vermieter zu beseitigen.
Mietwohnung, starker Ungezieferbefall - Mietminderung und Kostenersatz
Eine Mietminderung kann möglich sein, auch der Ersatz von Kosten des Mieters, die im Zusammenhang mit der Beseitigung von Ungeziefer entstehen, wenn der Vermieter erfolglos zur Beseitigung aufgefordert wurde.
- Manchmal können Mieter wegen dem Einsatz von Giften durch einen Kammerjäger nicht in der Wohnung bleiben, müssen für einige Tage ausziehen.
- Der Vermieter muss dann angemessene Kosten für eine anderweitige Unterbringung zahlen.
Lesetipps
Kakerlaken, Schaben in Mietwohnung - Beseitigung
Silberfische in der Mietwohnung, was tun?
Bettwanzen in der Mietwohnung - Mieter hat diese oft selbst zu beseitigen
Urteil:
​​​​​​​Mottenplage in der Mietwohnung
Ratten im Haus, in der Mietwohnung, auf dem Grundstück
Kein Ungeziefer:
Wespen, Hornissen, Bienen - Was tun Mieter bei Gefahr im Verzug
Urteil - Kosten für Beseitigung Wespennest musste Vermieter zahlen
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: