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Ungezieferbeseitigung durch Vermieter oder Mieter - wer zahlt?

Ungeziefer in der Mietwohnung muss, wenn es sich um einen stärkeren Befall handelt, immer vom Vermieter beseitigt werden bzw. der Vermieter muss den Auftrag zur Schädlingsbekämpfung erteilen. 

Damit ist aber noch nicht die Übernahme der Kosten für die Beseitigung geklärt.

Hinweis


Grundsätzlich:

Der Vermieter kann die Kosten einer Ungezieferbeseitigung vom Mieter nur verlangen, wenn er nachweisen kann, dass Mieter ein Verschulden trifft:
Ungezieferbeseitigung - Kosten vom Mieter oder Vermieter zu zahlen?

Ungeziefer in der Mietwohnung

Ist ein Ungezieferbefall in der Wohnung, dann hat der Mieter die Pflicht, den Vermieter zu informieren.
Ungeziefer in Mietwohnung - Beseitigung - Mitteilung an Vermieter  

Hinweis


In allen Fällen eines verstärkten Befalls ist immer sofort der Vermieter zu informieren, damit die Ungezieferbeseitigung durch den Vermieter durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben wird - dies ist die Pflicht des Vermieters, gleichgültig welche Ursache der Befall hat!
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter 

Vermieter muss Ungeziefer in der Mietwohnung, dem Haus beseitigen

Tritt Ungeziefer auf, das z.B. aus dem Keller, benachbarten Wohnungen oder dem Treppenhaus kommt, dann ist der Vermieter verpflichtet, dagegen vorzugehen, Maßnahmen zu ergreifen.

Leichter Ungezieferbefall der Mietwohnung - nicht immer vom Vermieter zu beseitigen

Ein erheblicher Befall muss immer vom Vermieter beseitigt werden.
Erheblicher oder geringer Ungezieferbefall in der Mietwohnung? 

  • Allerdings:
    Nur vereinzelt auftretendes Ungeziefer in der Mietwohnung ist vom Mieter zu beseitigen, z.B. wenige Ameisen.
  • Besteht eine Laufstrasse, dann ist der Befall immer erheblich und ist vom Vermieter zu beseitigen.

Mietwohnung, starker Ungezieferbefall - Mietminderung und Kostenersatz

Eine Mietminderung kann möglich sein, auch der Ersatz von Kosten des Mieters, die im Zusammenhang mit der Beseitigung von Ungeziefer entstehen, wenn der Vermieter erfolglos zur Beseitigung aufgefordert wurde.

  • Manchmal können Mieter wegen dem Einsatz von Giften durch einen Kammerjäger nicht in der Wohnung bleiben, müssen für einige Tage ausziehen.
  • Der Vermieter muss dann angemessene Kosten für eine anderweitige Unterbringung zahlen.


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