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Ungezieferbeseitigung durch Vermieter oder Mieter - wer zahlt?

Ungeziefer in der Wohnung muss bei einem stärkeren Befall immer vom Vermieter beseitigt werden bzw. der Vermieter muss den Auftrag zur Schädlingsbekämpfung erteilen. Hat der Mieter oder der Vermieter die Kosten einer Ungezieferbeseitigung zu zahlen?

Ungeziefer in der Mietwohnung - Vermieter informieren

Ist ein stärkerer Ungezieferbefall in der Wohnung, dann haben Mieter die Pflicht, den Vermieter sofort zu informieren:

Ungeziefer in Mietwohnung - Vermieter zur Beseitigung auffordern.

Vermieter müssen Ungeziefer auf dem Grundstück beseitigen

Tritt Ungeziefer auf, das z.B. vom Grundstück, aus dem Keller, benachbarten Wohnungen oder dem Treppenhaus kommt, dann ist der Vermieter verpflichtet dagegen vorzugehen, Maßnahmen für eine Beseitigung zu ergreifen.

Leichter Ungezieferbefall der Wohnung ist nicht immer vom Vermieter zu beseitigen

​​​​​​​Nur vereinzelt auftretendes Ungeziefer in der Mietwohnung ist vom Mieter zu beseitigen, z.B. wenige Ameisen.

Vermieter fordert Kosten vom Mieter für eine Ungezieferbeseitigung in der Wohnung

Grundsätzlich: Vermieter können die Kosten einer Ungezieferbeseitigung vom Mieter nur verlangen, wenn nachweisbar ist, dass Mieter ein Verschulden am Befall trifft:
Ungezieferbeseitigung - Kosten vom Mieter oder Vermieter zu zahlen?

Kosten einer Ungezieferbeseitigung als Betriebskosten der Wohnung

Manchmal belasten Vermieter die Kosten einer Schädlingsbekämpfung über die Betriebskostenabrechnung - nicht immer ist das möglich bzw. erlaubt. Ob sich solche Kosten in einer Betriebskostenabrechnung "verstecken", ist meist nur über die Prüfung der Belege der Abrechnung möglich. Weitere Einzelheiten zur Schädlingsbekämpfung als Betriebskosten:
Ungeziefer - Kosten der Bekämpfung als Betriebskosten

Mietwohnung, starker Ungezieferbefall - Mietminderung und Kostenersatz

Bei starkem Befall kann eine Mietminderung möglich sein.
Mieter können auch Anspruch auf den Ersatz von ihnen entstehenden Kosten haben, die im Zusammenhang mit der Beseitigung von Ungeziefer entstehen:

Reagieren Vermieter nicht auf die Aufforderung zur Ungezieferbeseitigung, dann kommt eine Ersatzvornahme in Frage, wenn der Vermieter erfolglos zur Beseitigung aufgefordert wurde, sich in Verzug befindet.

  • Bevor eine Ersatzvornahme für eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt wird sollte man sich rechtlich beraten lassen:
    Ersatzvornahme durch Mieter.

Bekämpfung von Ungeziefer in der Wohnung - Mieter muss für einige Tage ausziehen

Es kommt vor, dass Mieter wegen Einsatz von Giften durch einen Kammerjäger nicht in der Wohnung bleiben können, für einige Tage ausziehen müssen.

  • Der Vermieter muss dann angemessene Kosten für eine anderweitige Unterbringung zahlen.


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