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Homeoffice - berufliches Arbeiten in der Mietwohnung

Ist im Mietvertrag die Wohnung nur zum Wohnen überlassen, dann schließt dies nicht grundsätzlich aus, dass man als Mieter in der Wohnung beruflich arbeiten darf.

Arbeiten in der Mietwohnung, Homeoffice - was ist erlaubt, was nicht?

Eine strenge Auslegung des Wohnzwecks für das ausschließliche Wohnen in der Mietwohnung hieße, dass eine Autorin zu Hause nicht an Texten schreiben darf, ein Lehrer dürfte in der Wohnung keine Schularbeiten korrigieren oder Unterricht vorbereiten, ein Journalist keinen Artikel schreiben, usw.

  • Daher ist Wohnzweck nicht nicht so eng zu sehen bzw. auszulegen. 
  • Autoren, Lehrer, Journalisten u.a.. dürfen in der Wohnung arbeiten

Homeoffice in der Mietwohnung - nicht nicht nur wegen Corona möglich und erlaubt

Mieter können die Wohnung auch als Homeoffice nutzen - nicht störendes berufliches Arbeiten im Homeoffice ist erlaubt. 

Angestellte, die ihre Bürotätigkeit in ihre Wohnung verlagern, dürfen ebenfalls in ihrer Wohnung beruflich arbeiten.  Auch in diesen Fällen muss es sich dabei um eine Tätigkeit handeln, die für andere Mieter nicht störend ist. 

Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit, eines Gewerbes in der Mietwohnung

Wenn Sie z.B. nebenberuflich in Ihrer Wohnung einen Catering-Service betreiben, für diese Dienstleistung in der Wohnung kochen, so ist dies nicht erlaubt.

Gleiches gilt z.B. auch, wenn man in einem Terrarium Tiere zum Verkauf züchtet:
Reptilien in der Mietwohnung halten, züchten - Mietern erlaubt?

Hinweis


Der Anspruch auf eine Erlaubnis für geschäftliche, berufliche Aktivitäten kann bestehen. Dies ist immer vom Einzelfall abhängig.
Sie müssen die Erlaubnis ggf. vorher beim Vermieter beantragen. Bevor Sie einen Antrag auf eine Erlaubnis stellen, lassen Sie sich rechtlich beraten.
Beruf in der Mietwohnung ausüben - Erlaubnis des Vermieters 

Berufliche, geschäftliche Tätigkeiten in der Mietwohnung als Verletzung des Mietvertrags

Ãœberschreiten Sie den Rahmen der noch vom Wohnen umfassten Nutzung,  ohne vorher eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen, dann kann das als Vertragsverletzung bewertet werden, und bringt das Risiko einer Kündigung des Mietvertrags.
Insbesondere, wenn sich Nachbarn beschweren, sollten Sie sehr sorgfältig prüfen, ob Sie sich noch im erlaubten Bereich bewegen.  

Gewerbliche Tätigkeit in der Mietwohnung ausüben - Erlaubnis des Vermieters

Kritisch wird es immer dann, wenn Mieter im Rahmen ihrer beruflichen (gewerblichen Tätigkeit) Mitarbeiter beschäftigen, die in der Wohnung arbeiten, oder wenn Mieter in nicht ganz geringem Umfang Kunden in der Mietwohnung empfangen, davon irgendwelche Störungen für andere ausgehen. 

  • Wichtig:
    Schon die Angabe der Anschrift als Geschäftsadresse oder die Anbringung eines Schildes kann als Geschäftsbetrieb verstanden werden, der "nach außen in Erscheinung tritt" und eine Kündigung des Mietvertrags auslösen.

Redaktion


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