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Wäsche waschen in der Wohnung - Nutzung der Waschmaschine

Wäsche waschen und trocknen der Wäsche in der Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung.

Wird in der Wohnung Wäsche gewaschen und getrocknet, dann ist zur Vermeidung von Feuchtigkeit und der Gefahr einer Schimmelbildung auf regelmäßiges Lüften besonders zu achten.

Belästigung, Ruhestörung durch Vibrationen einer Waschmaschine

Schwingungen und dadurch entstehende Vibrationen von einer Waschmaschine, besonders beim Schleudern, können zu Ärger und Störungen bei Nachbarn sorgen.
Lärm durch Haushaltsgeräte aus Mietwohnung - Ruhestörung? 

  • Das Aufstellen der Waschmaschine direkt an einer Wand sollte vermieden werden.

  • Der Einsatz einer Dämpfungsmatte unter der Maschine kann das Ãœbertragen von Vibrationen auf den Boden und die Wände deutlich vermindern.

Benutzung der Waschmaschine während Ruhezeiten

Beim Betrieb von Waschmaschine und Trockner sollte es innerhalb der Ruhezeiten nicht zu Störungen der Nachbarn kommen.

Waschmaschinen sind beim Schleudern recht laut. Besonders in hellhörigen Wohnungen kann dies zu Störungen von Nachbarn führen.

Gerade in den späten Abendstunden oder nachts sollte die Benutzung einer Waschmaschine in einem hellhörigen Haus vermieden werden.

Manchmal ist das aber für berufstätige Mieter (Schichtarbeit) nicht möglich:
Lärm durch Wäschewaschen - Waschmaschine nach 22 Uhr benutzen

Verbot des Betriebs von Waschmaschine oder Trocker meist unwirksam

Eine Formularklausel im Mietvertrag, die den Betrieb einer Waschmaschine (oder eines Trockners) in der Wohnung, das Waschen und Trocknen von Wäsche in der Wohnung verbietet, ist wahrscheinlich unwirksam.
Höchstrichterlich entschieden ist das aber nicht.
Wäsche waschen - Wäsche trocknen in Wohnung, auf Balkon verboten?

Der Vermieter kann das Wäschewaschen auch nicht nachträglich durch eine einseitige Änderung des Vertrags oder eine neue Hausordnung verbieten.

Wäsche waschen und trocknen der Wäsche in der Wohnung - Verbot in der Hausordnung

Es reicht erst recht nicht, dass ein Verbot des Waschens und Trocknen von Wäsche in der Wohnung irgendwo in der Hausordnung steht.

Verbot des Waschens und Trocknen der Wäsche in der Wohnung steht im Mietvertrag

Ein solches Verbot kann nur bei einer klaren Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter wirksam sein.

Kleinwäsche, Handwäsche in der Wohnung waschen

  • Das Auswaschen von Kleinwäsche und das Trocknen solcher Sachen kann überhaupt nicht verboten werden.

Wäsche Waschen nur im Gemeinschaftsraum, der Waschküche des Mietshauses

In älteren Mietverträgen steht häufiger, dass Wäschewaschen und Trocknen nur in der gemeinschaftlichen Waschküche des Hauses erlaubt ist.

  • Als Formularklausel ist diese Regelung unwirksam.
  • Gibt es eine Gemeinschaftseinrichtung, dann kann der Mieter durchsetzen, dass sie instandgehalten und regelmäßig gereinigt wird.
    Ist dies nicht der Fall, dann kann eine Mietminderung in Betracht kommen.

Untervermietung eines Zimmers - Wäsche waschen, Wäsche trocknen im Zimmer verboten

Haben Untermieter ein einzelnes Zimmer gemietet, dann kann eine Vertragsvereinbarung, die das Waschen oder das Trocknen von Wäsche im Zimmer verbietet, wirksam sein.


Redaktion


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