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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Lärm durch Wäschewaschen - Waschmaschine nach 22 Uhr benutzen
Es ist möglich, die Waschmaschine auch nach 22.00 Uhr für das Wäsche waschen zu benutzen, wenn sich für berufstätige Mieter (z.B. wegen Schichtarbeit) dieses Erfordernis ergibt.
Mieter nutzen ihre Waschmaschine nach 22 Uhr - müssen andere Mieter dies dulden?
Wäsche waschen gehört zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Grundsätzlich müssen Nachbarn hiervon ausgehende übliche Geräuschentwicklungen dulden. Ein absolutes Verbot, nach 22 Uhr Wäsche zu waschen, gibt es nicht.
- Öfter dringt der Lärm einer Waschmaschine in hellhörigen Häusern in eine Nachbarwohnung.
Lärm durch Nachbarn - hellhöriges Haus, Wohnung.
Waschmaschine spät abends nutzen - wesentlicher Lärm darf nicht entstehen
- Es gilt aber auch: Nutzen Mieter spät abends ihre Waschmaschine, dann darf dadurch keine wesentliche Lärmbelästigung für andere entstehen.
Wäsche waschen - Waschmaschine macht beim Schleudern Vibrationen, Lärm
Besonders Vibrationen können sehr belästigend für andere Mieter sein. Vibrationen sind z.B. möglich, wenn die Maschine im Schleudergang wandert, an eine Wand stößt.
- Vibrationen übertragen sich als unangenehmer Lärm über die Wand in Nachbarwohnungen und dies ist zu vermeiden.
Lärm, Ruhestörung durch falsch installierte Haushaltsgeräte.
Nachbarn wegen Lärm durch Waschen der Wäsche ansprechen
Sind Sie von einer unangenehmen Lärmentwicklung betroffen, sprechen Sie den Nachbarn freundlich an, versuchen Sie eine Lösung zu finden. Vielleicht können Zeiten vereinbart werden, mit denen beide Seiten zurecht kommen.
Oftmals ist den Nachbarn gar nicht bewusst, dass sich der Lärm stark in die andere Wohnung überträgt.
Nachbar macht Lärm durch Wäschewaschen - dem Vermieter mitteilen
Stellt der Nachbar unzumutbaren Lärm nicht ab, so sollten Sie beginnen, ein Lärmprotokoll zu führen. Teilen Sie die Lärmbelästigung dem Vermieter mit. Der Vermieter muss sich dann um die Lärmbeseitigung, Lärmvermeidung kümmern.
- Musterbrief - Vermieter über Ruhestörung, Lärm informieren.
- Manchmal kann die Belästigung so stark sein, dass eine Mietminderung in Frage kommen kann.
Redaktion
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