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Abmahnung vom Vermieter - Verstoß gegen Mietvertrag der Wohnung

Bei einem Schreiben des Vermieters, in dem steht, die Wohnung wird unerlaubt, vertragswidrig, benutzt, z.B. die Wohnung wird ohne Erlaubnis anderen überlassen oder die Mietsache wird gefährdet, oder es geht um sonst eine schwerwiegende Vertragsverletzung, dann spricht man von einer Abmahnung.

Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten als Grund der Abmahnung

Hier ist höchste Wachsamkeit angesagt, denn

Sie müssen besondere Vorsicht walten lassen, wenn in dem Schreiben sogar die Kündigung des Mietvertrags ausdrücklich angedroht ist.

Hinweis


Wenn der Vermieter ein Verhalten beanstandet, das seiner Meinung besteht und immer noch andauert, dann kann er in der Abmahnung eine Frist setzen, bis zu der das Verhalten beendet sein muss.

  • Liegt tatsächlich ein vertragswidriges Verhalten vor, und wird es innerhalb der Frist nicht beendet, dann ist eine Kündigung des Vermieters meist berechtigt.

Vom Vermieter eine Abmahnung erhalten - Gegendarstellung, Widerspruch schreiben?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sofort zu einem Anwalt oder einer qualifizierten Beratung gehen.

Manchmal macht es Sinn, gegen die Behauptungen, die in der Abmahnung aufgestellt werden, schriftlich in einer Gegendarstellung Stellung zu nehmen. Hierbei kann es auf jedes Wort ankommen.

Es lohnt sich daher, auch die rechtliche Seite im Hinblick auf den Grund der Abmahnung zu prüfen.

Durch Klage feststellen lassen, dass die Abmahnung des Vermieters unbegründet ist

​​​​​​​Für Mieter ist (anders als für Arbeitnehmer) nicht möglich, selbst durch eine Klage vom Gericht feststellen zu lassen, dass die Abmahnung des Vermieters unbegründet ist, so der Bundesgerichtshof.
Unberechtigte Abmahnung - Können Mieter den Widerruf verlangen? 
Gegendarstellung zu einer Abmahnung schreiben?

Grund der Abmahnung - Vertragswidriges Verhalten bei Vertragsverstoß schnell beenden

Wenn auch nach Ihrer Prüfung ein Vertragsverstoß vorliegt - z.B.: Sie haben ohne Genehmigung des Vermieters untervermietet -, dann müssen Sie innerhalb der gesetzten Frist Ihr vertragswidriges Verhalten beenden.

  • Ob und wie Sie das dem Vermieter mitteilen, sollten Sie mit einem qualifizierten Berater, Anwalt klären.

Kündigung Mietvertrag, der Mietwohnung vorherige Abmahnung des Mieters erforderlich?

Normalerweise kann der Vermieter wegen Vertragsverletzungen nur kündigen, wenn er zuvor eine Abmahnung geschickt hatte, also Ihnen mitgeteilt hatte, dass er Ihr Verhalten als vertragswidrig ansieht und angekündigt hat, dass er nach Ablauf einer Frist oder bei Wiederholung der Vertragsverletzung fristlos kündigen wird.

Es kann nicht eine Abmahnung erteilt und gleichzeitig aus demselben Grund gekündigt werden.

Denn die Abmahnung soll dem Mieter die Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern, zur Vertragserfüllung zurückzukehren.
Abmahnen und gleichzeitig Mietvertrag kündigen geht nicht

Kündigung des Mietvertrages der Wohnung auch ohne Abmahnung des Mieters möglich

Eine (z.B. wegen fehlender vorheriger Abmahnung) unwirksame fristlose Kündigung kann in eine Abmahnung umgedeutet werden, so dass danach eine erneute fristlose Kündigung zulässig wäre.

In ganz besonderen Fällen kann aber auch eine Abmahnung entbehrlich, eine Kündigung also auch ohne vorherige Abmahnung zulässig sein, und zwar dann, wenn eine Abmahnung offensichtlich nicht zu einer Verhaltensänderung führen kann, oder die Vertragsverletzung außergewöhnlich schwerwiegend ist. Z.B. ein körperlicher Angriff des Mieters auf den Vermieter, (öffentliche) Beleidigung, Brandstiftung oder Drogenhandel im Haus.

  • Auch bei ständiger unpünktlicher Zahlung ist schon eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerichtlich akzeptiert worden.


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