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Unpünktliche, nicht rechtzeitige Mietzahlung - Kündigung Mietwohnung

Der Vermieter hat Anspruch darauf, dass die monatliche Miete pünktlich gezahlt wird, und zwar - wenn nicht ausdrücklich und nachweisbar etwas anderes vereinbart ist - zu Beginn des jeweiligen Monats im Voraus - Gesetz und Rechtsprechung sind hier sehr streng. 

Bis wann muss die Zahlung der Miete für die Mietwohnung an den Vermieter erfolgen?

  • Die Mietzahlung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats bei der Bank in Auftrag gegeben sein, das Konto muss ein ausreichendes Guthaben aufweisen: 
    Bis wann ist die laufende Miete monatlich zu zahlen? 
  • Wenn im Mietvertrag z.B. vereinbart wäre, dass die Miete zum 5. jeden Monats fällig ist, dann würde eine solche Regelung gelten. 

Miete für Mietwohnung muss pünktlich beim Vermieter eingehen, auf dem Konto sein

Die Miete muss immer rechtzeitig an den Vermieter gezahlt werden.

Selbst wenn Sie als Mieterin oder Mieter zum Monatswechsel krank sind, müssen Sie für die pünktliche Mietzahlung sorgen.

Auch wenn eigentlich die Miete immer in dem jeweiligen Monat bezahlt wurde, aber verspätet, kann Unpünktlichkeit der Zahlung zum Risiko einer Kündigung führen.

Vermieter hat bisher keine rechtzeitige Zahlung der Miete für die Mietwohnung gefordert

Es spielt keine Rolle, ob der Vermieter bisher - vielleicht sogar jahrelang - eine abweichende Zahlungsweise für die monatliche Miete akzeptiert hat.

Auch wenn Sie das unfair finden, vielleicht mündlich eine andere Frist für die Mietzahlung mit dem Vermieter vereinbart wurde, Sie dies aber nicht beweisen können:
Sie müssen dann alles tun, dass künftig jede Mietzahlung spätestens am 3. Werktag bei Ihrer Bank in Auftrag gegeben wird, das Konto für die Überweisung der Miete ein ausreichendes Guthaben aufweist.

Aufforderung des Vermieters, die Miete für die Mietwohnung pünktlich zu zahlen

Wurden Sie aufgefordert, künftig die Miete pünktlich zu zahlen, dann bringt der Vermieter damit zum Ausdruck, dass er Ihr Zahlungsverhalten als Vertragsverletzung ansieht.
Sein Schreiben stellt eine Abmahnung dar.

Hinweis


Bestehen Zahlungsrückstände aus früheren Monaten - z.B. wegen Mietminderung oder wegen Zurückbehaltung der Miete oder einer Aufrechnung - so kann eine geringfügige Verzögerung bei der Mietzahlung sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.


Redaktion


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