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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Lüften, Heizen der Wohnung Vertragspflicht für Mieter - Schadenersatz?
Die nachgewiesene Verletzung von Vertragspflichten, hier das ausreichende Lüften und das Beheizen der Wohnung, kann zu Schadensatzpflicht und zur Kündigung des Mieters führen.
Mieter muss wegen unzureichendem Lüften und Heizen der Wohnung Schadenersatz zahlen
Ein Mieter war rechtskräftig zum Schadenersatz verurteilt worden, weil er die Wohnung nicht ausreichend geheizt und gelüftet hatte und dadurch Schimmel in der Wohnung verursacht hatte.
Vermieter behauptet weiterhin, dass der zum Schadenersatz verurteilte Mieter nicht lüfte
Danach kam es erneut zum Streit: Der Vermieter behauptete, der Mieter lüfte weiterhin nicht ordentlich die Wohnung und es komme zu Geruchsbelästigungen. Es kam zur Räumungsklage, die auch Erfolg hatte.
Kein ausreichendes Lüften und Heizen der Wohnung kann zur Kündigung führen
Da der Mieter anschließend weiter beharrlich geleugnet habe, dass er seine Pflichten wegen der Beheizung und wegen eines ausreichenden Lüften gar nicht verletzt habe, könne dies beim Vermieter die Besorgnis begründen, dass der Mieter mit der Wohnung vertragswidrig umgeht, meinte schließlich der Bundesgerichtshof.
Bundesgerichtshof zu Kündigung eines Mieters wegen Vertragsverletzung
Eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter wegen des Verhaltens des Mieters ist nur möglich, wenn eine Vertragsverletzung nachgewiesen ist.
Dies kann Vermieter zu einer Kündigung des Mieters wegen Vertragsverletzung berechtigen - so der Bundesgerichtshof.
- Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer Entscheidung vom 13.04.2016 soll sich dieser Maßstab aber verschärfen, wenn der Mieter bereits rechtskräftig wegen der Vertragsverletzung verurteilt worden ist.
Mieter einer Wohnung wurde wegen einer Vertragsverletzung zu Schadenersatz verurteilt
Das Urteil des BGH weicht die Maßstäbe, die zu einer Kündigung des Mieters wegen einer Vertragsverletzung führen können, stark auf.
Ist bereits wegen einer Vertragsverletzung ein Mieter verurteilt worden, so kann dies im Wiederholungsfall höchst gefährlich werden.
Nach einer solchen Verurteilung sollten Mieter unbedingt eine gründliche Beratung in Anspruch nehmen, ob und wie man ein Verhalten ändern muss, und auch wie man für Beweise sorgen kann, um eine Verletzung der Vertragspflichten widerlegen zu können.
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