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Fristlose Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Anforderungen

Für die fristlose Kündigung der Wohnung durch den Vermieter gelten strengere Anforderungen, als für jede andere Vermieterkündigung.

Fristlose Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Vermieter muss den Grund angeben

  • Immer muss ausdrücklich im Kündigungsschreiben des Vermieters stehen, dass der Vermieter außerordentlich und fristlos kündigen will und der Grund ist anzugeben.

Formelle Anforderungen für die fristlose Kündigung einer Wohnung durch den Vermieter

Weitere formelle Anforderungen sind bei einer fristlosen Kündigung der Wohnung vom Vermieter zu beachten:  
die Kündigung muss schriftlich erfolgen,
die Kündigung muss vom bzw. den Vermietern unterschrieben sein,
(ggf. muss eine Vollmacht beigefügt sein)
die Kündigung muss an den / die richtigen Adressaten, Empfänger gerichtet sein,
die Kündigung muss dem / den Mieter(n) zugestellt werden,
der Grund für die Kündigung muss im Schreiben nachvollziehbar angegeben sein.

Inhaltliche Anforderungen für die fristlose Kündigung der Wohnung durch den Vermieter

Da eine fristlose Kündigung des Vermieters nur bei schwerwiegender Vertragsverletzung des Mieters möglich ist, hat es eine ganz besondere, sehr wichtige Bedeutung, dass die angebliche Vertragsverletzung im Kündigungsschreiben klar angegeben ist.

  • Außerdem muss die fristlose Kündigung unverzüglich nach Bekanntwerden der Vertragsverletzung vom Vermieter geschrieben werden und
  • in vielen Fällen muss vor einer fristlosen Kündigung zunächst einmal eine Abmahnung wegen eines Vertragsverstoßes an den Mieter geschickt werden.  

Fristlose Kündigung der Wohnung - Angabe einer kurzen Kündigungsfrist durch Vermieter

Fordert der Vermieter, dass die Wohnung innerhalb einer ganz kurzen Frist an ihn zurückzugeben ist, wie soll man sich dann verhalten?

Aufforderung zur Räumung der Mietwohnung - kurze Frist 

Hinweis


Wie hoch die Anforderungen an die fristlose Kündigung im Einzelfall sind, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls feststellen.

Nehmen Sie daher unbedingt schnell anwaltliche Beratung in Anspruch.



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