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Keine bzw. unpünktliche Zahlung der Kaution - Kündigung Mietvertrag

Wird zu Beginn des Mietverhältnisses die vereinbarte Kaution vom Mieter nicht gezahlt oder unpünktlich gezahlt, dann stellt das für den Vermieter einen Kündigungsgrund für den Mietvertrag der Wohnung dar.

Vereinbarung zur Zahlung der Kaution steht im Mietvertrag der Wohnung

Die Kaution kann laut Gesetz in drei gleichen Raten gezahlt werden, auch wenn im Mietvertrag z.B. stehen sollte, dass der gesamte Kautionsbetrag mit der ersten Mietzahlung fällig, oder bei Unterzeichnung des Vertrags bar zu zahlen ist. 

Hinweis


Wie sich Mieter verhalten sollen, wenn ein Vermieter (unzulässigerweise) von der gesetzlichen Regelung abweichen will, z.B. die volle Kaution bei Unterzeichnung des Mietvertrags fordert, das ist schwierig zu beantworten. Mieter sollten dies von der Gesamtsituation abhängig machen und bedenken: Unterschreibt der Vermieter den Vertrag nicht, dann kommt kein Mietvertrag zustande. 

Kautionszahlung für Mietwohnung - wann ist die Kaution für die neue Wohnung zu zahlen?

Die erste Rate ist bei Vertragsbeginn fällig, die zweite und dritte jeweils einen Monat danach. Üblicherweise wird eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten vereinbart (das ist der höchstens zulässige Betrag).

Beispiel

Beträgt die Kaltmiete also 500,00 € und die vereinbarte Kaution 1.500,00 €, und das Mietverhältnis beginnt am 1. August, so sind Anfang August, Anfang September und Anfang Oktober je 500,00 € zusätzlich zur laufenden Miete als Kautionszahlung fällig.

Mietvertrag neue Wohnung - Kautionszahlung muss pünktlich beim Vermieter sein

Da die Mietzahlung pünktlich an den Vermieter beauftragt sein muss, muss auch die entsprechende Kautionsrate spätestens zu dieser Zeit überwiesen sein.

Hinweis


Falls Sie erst ganz spät merken, dass Sie nicht alles bezahlt haben, aber noch keine Kündigung eingegangen ist: Wenn Sie den Betrag direkt bei der Bank einzahlen, bei der Ihr Vermieter das Mietkonto hat, dann gilt die Zahlung als an diesem Tag beim Vermieter eingegangen.

Unpünktliche oder fehlende Kautionszahlung - Grund für fristlose Kündigung der Wohnung

Nach dem Gesetz kann der Vermieter kündigen,

  • wenn zwei fällige Raten der Kaution nicht pünktlich gezahlt werden - im Beispiel also im September noch keine Zahlung auf die Kaution beim Vermieter eingetroffen ist, oder im Oktober erst eine Rate gezahlt worden ist.
  • Besonders unangenehm daran ist, dass der Vermieter den Mieter, der die Kautionsraten nicht pünktlich erbringt, nicht vorher abzumahnen braucht, sondern sofort fristlos kündigen kann.
Hinweis


Ist eine Kündigung schon bei Ihnen eingegangen, so kann diese Kündigung nur noch geheilt werden, indem Sie selbst den vollen Kautionsbetrag zahlen oder eine öffentliche Stelle die Zahlung übernimmt, und das spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage.


Redaktion


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