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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Vereinbarung über eine Kaution für die Mietwohnung
Über die Verpflichtung des Mieters, die Kaution (Mietsicherheit) zu leisten, muss eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter geschlossen werden. In aller Regel geschieht das im Mietvertrag der Wohnung.
Kaution für die Wohnung als Mieter leisten
Ist nichts zur Form der Leistung geregelt, so steht Mietern frei, wie die Sicherheit geleistet wird, also z.B. einfach in Form der häufig üblichen Barkaution.
Kaution - Zahlung in Raten gemäß der gesetzlichen Regelung
Der Vermieter muss Mietern das Recht einräumen, die Kaution in drei Monatsraten zu bezahlen, also jeweils eine Rate bei Mietbeginn und zu Beginn der nächsten beiden Monate.
Pünktliche und vollständige Zahlung der Kaution ist für Mieter sehr wichtig
Unvollständige oder unpünktliche Zahlung der Kautionsraten kann ohne vorherige Abmahnung, Warnung des Vermieters, zu einer fristlosen Kündigung des gerade geschlossenen Mietvertrags führen.
Höhe der Kaution für Mitwohnung ist gesetzlich geregelt
- Das Gesetz begrenzt die Sicherheit der Höhe nach auf drei Nettomonatsmieten, gemäß § 551 BGB:
Höhe der Kaution für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt - Umfassende Hinweise und Einzelheiten zur Kaution, Leistung der Sicherheit, finden Sie im Beitrag:
Kaution - der Vermieter kann eine Mietsicherheit verlangen
Redaktion
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