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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Kaution für Mietwohnung - Zinsen stehen dem Mieter zu
Der Vermieter muss die Kaution für die Mietwohnung zu Gunsten von Mietern, entsprechend der gesetzlichen Regelung, verzinsen.
Zinsen für Kaution der Wohnung
Erwirtschaftete Zinsen müssen dem Kautionskonto gutgeschrieben werden.
Aufgrund der heutigen Zinssituation werden für Mietverträge nur sehr geringe Zinserträge erwirtschaftet.
Für alte Mietverträge wurden in der Vergangenheit aber durchaus gute Zinsen erwirtschaftet.
Die Zinshöhe richtet sich laut Gesetz danach, wie hoch der bankübliche Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist ist. (551 BGB Abs. 3)
Sehr alter Mietvertrag, Höhe der Kaution - Zinsen für Kaution können ausgeschlossen sein
Für Kautionen aus sehr alten Mietverträgen können relativ hohe Zinserträge angefallen sein.
Ausnahme:
- In einem sehr alten Mietvertrag (vor 1983 geschlossen) kann ausdrücklich die Verzinsung der Kaution ausgeschlossen sein - trotz der späteren Gesetzesänderung bekommt ein Mieter für die ehemals geleistete Kaution dann keine Zinsen.
Zinsen eines Kautionskontos müssen vom Vermieter nicht laufend ausgezahlt werden
Zinserträge erhöhen den Kautionsbetrag. Der Vermieter braucht die Zinsen während des Mietverhältnisses nicht auszuzahlen, sondern sie werden dem Kautionsbetrag hinzugerechnet und müssen dann - wenn nicht berechtigte Gegenansprüche des Vermieters bestehen - mit der abgerechneten Kaution am Ende des Mietverhältnisses ausgezahlt werden.
Kaution am Mietvertragsende - Frist für Rückzahlung durch Vermieter
Die vom Mieter zu leistende Kautionshöhe für die Mietwohnung ist gesetzlich geregelt
Vermieter können die Höhe der Kaution nicht einfach bestimmen, sie sind an das Gesetz gebunden:
Kaution für Mietwohnung zahlen - Höhe und Ratenzahlung Gesetz
Kaution für die Wohnung - Vermieter muss diese von seinem Vermögen trennen
Dies ist besonders wichtig, wenn der Vermieter zahlungsunfähig wird, in Insolvenz geht, Mieter dann die Kaution wegen der nicht vom Vermögen getrennten Anlage nicht zurück erhalten, gemäß § 551 BGB:
Rückzahlung der Kaution der Wohnung bei Insolvenz des Vermieters
Für die Anlage einer Kaution ist kein einzelnes Konto erforderlich:
Mietsicherheit - nicht unbedingt einzelnes Kautionskonto erforderlich
Hat der Vermieter die Kaution nicht von seinem Vermögen getrennt, ist er aber jederzeit in der Lage die Kaution abzurechnen und zurückzuzahlen, dann liegt keine Untreue vor.
Der Vermieter muss auf Verlangen Auskunft über die für die Wohnung gezahlte Kaution geben
Mieter von Mietwohnungen haben gegenüber ihrem Vermieter einen recht umfassenden Auskunftsanspruch, z.B. wie und wo die Kaution angelegt wurde:
Kaution - Mieter hat Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter ​​​​​​​
Abrechnung der Kaution am Ende des Mietvertrags durch Vermieter
Spätestens bei Ende des Mietverhältnisses stellen sich die Fragen:
- Wann beginnt die Verzinsung? - Beginn der Verzinsung für den Mieter
- Wie hoch sind die erwirtschafteten Zinsen?
- Mietkaution - Höhe der Zinsen
Auf dieser Seite finden Sie auch einen Link zu einem Kautionsrechner für Zinserträge. - Wann endet die Verzinsungspflicht des Vermieters? - Mietkaution - Ende der Verzinsung
- Wie sind die Zinsen zu berechnen? - Mietkaution - Zinsen berechnen
Wohnungen in einem Studenten- oder Jugendwohnheim:
Hier wird eine Kaution nicht verzinst.
Lesetipps
Kaution - Pflichten des Vermieters
Kaution abrechnen, freigeben oder verwerten
Kaution - Pflichten des Mieters
Mietsicherheit - Pflichten der Mieter
Redaktion
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