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Kaution für Mietwohnung - Zinsen stehen dem Mieter zu

Der Vermieter muss die Kaution für die Mietwohnung zu Gunsten von Mietern, entsprechend der gesetzlichen Regelung, verzinsen.

Zinsen für Kaution der Wohnung

Erwirtschaftete Zinsen müssen dem Kautionskonto gutgeschrieben werden. In Phasen niedriger Zinsen werden nur sehr geringe Zinserträge erwirtschaftet, in anderen Phasen können sie erheblich sein.

Für alte Mietverträge wurden in der Vergangenheit durchaus gute Zinsen erwirtschaftet.

Die Zinshöhe richtet sich laut Gesetz danach, wie hoch jeweils in dem entsprechenden Zeitraum der bankübliche Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist ist, 551 Abs. 3 BGB.

Sehr alter Mietvertrag, Höhe der Kaution - Zinsen für Kaution können ausgeschlossen sein

Für Kautionen aus sehr alten Mietverträgen können demnach relativ hohe Zinserträge angefallen sein.

Ausnahme:

  • In einem sehr alten Mietvertrag (vor 1983 geschlossen) kann ausdrücklich die Verzinsung der Kaution ausgeschlossen sein - trotz der späteren Gesetzesänderung bekommt ein Mieter für die ehemals geleistete Kaution dann keine Zinsen.

Zinsen eines Kautionskontos müssen vom Vermieter nicht laufend ausgezahlt werden

Zinserträge erhöhen den Kautionsbetrag. Der Vermieter braucht die Zinsen während des Mietverhältnisses nicht auszuzahlen, sondern sie werden dem Kautionsbetrag hinzugerechnet und müssen dann  - wenn nicht berechtigte Gegenansprüche des Vermieters bestehen - mit der abgerechneten Kaution am Ende des Mietverhältnisses ausgezahlt werden.
Kaution am Mietvertragsende - Frist für Rückzahlung durch Vermieter 

Die vom Mieter zu leistende Kautionshöhe für die Mietwohnung ist gesetzlich geregelt

Vermieter können die Höhe der Kaution nicht einfach bestimmen, sie sind an das Gesetz gebunden:
Kaution für Mietwohnung zahlen - Höhe und Ratenzahlung im Gesetz 

Kaution für die Wohnung - Vermieter muss diese von seinem Vermögen trennen

Der Vermieter muss jede Kaution, die er erhalten hat, von seinem sonstigen Vermögen getrennt halten, § 551 Abs. 3 BGB.

Dies ist besonders wichtig, wenn der Vermieter zahlungsunfähig wird, in Insolvenz geht, denn in diesem Fall kann der Mieter - weil nicht getrennt  - sein Geld nicht einfach herausverlangen, sondern es fällt in die Insolvenzmasse, ist dann meist weitgehend verloren.
Rückzahlung der Kaution der Wohnung bei Insolvenz des Vermieters  

Für die Anlage einer Kaution ist kein einzelnes Konto erforderlich:
Mietsicherheit - nicht unbedingt einzelnes Kautionskonto erforderlich

Untreue wegen nicht getrennter Anlage der Kaution?

Verletzt der Vermieter seine Pflicht, die ihm anvertraute Kaution sicher anzulegen, kann das zu einer Strafbarkeit wegen Untreue führen, § 266 StGB. z.B. wenn er das Geld für eigene Zwecke einsetzt.

Hat der Vermieter die Kaution nicht von seinem Vermögen getrennt, ist er aber jederzeit in der Lage, die Kaution abzurechnen und zurückzuzahlen, dann liegt keine Untreue vor.

Der Vermieter muss auf Verlangen Auskunft über die für die Wohnung gezahlte Kaution geben

Mieter von Mietwohnungen haben gegenüber ihrem Vermieter einen recht umfassenden Auskunftsanspruch, z.B. wie und wo die Kaution angelegt wurde:
Kaution - Mieter hat Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹

Abrechnung der Kaution am Ende des Mietvertrags durch Vermieter

Spätestens bei Ende des Mietverhältnisses stellen sich die Fragen:

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